Welche Rollen haben Kapo und Repol?

  08.10.2026 Brennpunkt

Der Regierungsrat will Massnahmen zur Optimierung der dualen Polizeiorganisation ergreifen. Er beantragt dem Grossen Rat auch eine gezielte Änderung des Polizeidekrets.

Die vorgeschlagenen Optimierungsmassnahmen wurden von einer paritätischen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen des Departements Volkswirtschaft und Inneres, der Gemeindeammänner-Vereinigung sowie der politisch verantwortlichen der 15 Regionalpolizeien, erarbeitet. Im Rahmen dieser Arbeiten hat die politische Begleitgruppe fachliche Arbeitsgruppen, bestehend aus operativen Kräften der Kantonspolizei und der Regionalpolizeien, beigezogen. Die vorgeschlagene Optimierung der dualen Polizeiorganisation erfordert eine Revision des Dekrets über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret).

Polizeiaufgaben der Gemeinden erweitern
Insbesondere sollen die Polizeiaufgaben der Gemeinden gezielt erweitert werden, um Schnittstellen im Bereich der sogenannten Kleinkriminalität zu reduzieren. Um die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Regionalpolizeien besser als bisher sicherzustellen, soll zwischen dem Departement Volkswirtschaft und Inneres und den 15 Trägergemeinden der Regionalpolizeien eine Vereinbarung geschlossen werden. Weitergehende Optimierungsmassnahmen erweisen sich gemäss Mitteilung der Regierung aus heutiger Sicht nicht als zielführend. Insbesondere eine Ausweitung der bestehenden Führungsfunktion der Kantonspolizei lässt sich im Rahmen der dualen Polizeiorganisation nicht sinnvoll umsetzen. Die Problematik, dass die Angehörigen der Regionalpolizeien gleichzeitig einem Gemeinderat als Anstellungsbehörde als auch der Führung durch die Kantonspolizei unterstellt sind, würde sich dadurch nur verstärken. Ausserdem ist jederzeit die Budgethoheit der Gemeinden zu wahren, was ebenfalls zu einer verstärkten Führung durch die Kantonspolizei im Widerspruch steht.

Starker Rückgang beim Repol-Personalbestand
Der Personalbestand bei den Regionalpolizeien ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Der Regierungsrat wird diese Entwicklung weiterhin beobachten. Er ist aber trotz dieser Entwicklung nicht der Auffassung, dass es sinnvoll ist, den Gemeinden konkrete Vorgaben an die Bestandesentwicklung ihrer Regionalpolizeien zu machen beziehungsweise solche rechtlich zu verankern. Die Rahmenbedingen in den verschiedenen Regionen des Kantons sind dafür zu unterschiedlich. Dass die Gemeinden ihre Polizeibestände autonom planen, ist zudem ebenfalls eine der Konsequenzen der dualen Polizeiorganisation, für welche sich der Grosse Rat ausgesprochen hat.

Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist die Optimierung der Aufgabenteilung bei der sogenannten Kleinkriminalität. Regionalpolizeien sollen bestimmte Widerhandlungen gegen Strafbestimmungen künftig selbst bearbeiten können, wenn sie diese im Rahmen ihrer ordentlichen Aufgabenerfüllung feststellen. Dazu gehören Übertretungen sowie einzelne Vergehen wie Erschleichen einer Leistung, Beschimpfung, Hausfriedensbruch oder Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Mit dieser Erweiterung sollen unnötige Fallübergaben zwischen Regionalpolizeien und Kantonspolizei reduziert werden. Das erhöht die Effizienz in der täglichen Polizeiarbeit und stärkt die Handlungsfähigkeit der Regionalpolizeien vor Ort. Auch bei der häuslichen Gewalt wird mit der Anpassung eines Dienstbefehls klargestellt, dass die Angehörigen der Regionalpolizeien alle festgestellten Tätlichkeiten selbstständig kriminalpolizeilich bearbeiten dürfen. Zudem wird deutlich gemacht, dass die Regionalpolizistinnen und Regionalpolizisten Wegweisungen und Fernhaltungen ohne Rücksprache mit der Kantonspolizei anordnen dürfen. (WH)


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