Erneut sind bei der Neuschätzung der Aargauer Liegenschaften Fehler gemacht worden. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgte Ende Oktober 2025 mit dem Versand von rund 245 000 Verfügungen. Dabei wurden teilweise veraltete Adressen verwendet. Bis Ende Dezember 2025 wurde rund die Hälfte ...
Erneut sind bei der Neuschätzung der Aargauer Liegenschaften Fehler gemacht worden. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgte Ende Oktober 2025 mit dem Versand von rund 245 000 Verfügungen. Dabei wurden teilweise veraltete Adressen verwendet. Bis Ende Dezember 2025 wurde rund die Hälfte der noch ausstehenden 40 000 Verfügungen versendet. Der Versand der Verfügungen wurde ab Januar 2026 in kleinen Tranchen wieder aufgenommen. Mitte März 2026 wurden die notwendigen technischen Funktionen seitens des externen IT-Dienstleisters programmiert. Dies ermöglicht den Versand grösserer Tranchen, so dass am 19. März rund 5400 Verfügungen verschickt werden konnten. Beim Versand dieser Tranche stellte sich heraus, dass bei einem Teil der Verfügungen der Eigenmietwertanteil nicht korrekt angezeigt wird. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden in einem Schreiben vom Kantonalen Steueramt in den nächsten Tagen persönlich informiert. Sobald das technische Problem behoben ist, werden die Verfügungen mit dem korrekt ausgewiesenen Eigenmietwertanteil neu zugestellt. Die Einsprachefrist beginnt einen Tag nach der Zustellung der korrigierten Verfügung neu zu laufen. (nfz)