Was wird gesetzlich alles neu?

  03.01.2026 Aargau

Rechtsänderungen per 1. Januar 2026

Am 1. Januar sind verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Gesetzesgrundlage für die Durchführung von virtuellen und hybriden Sitzungen von Parlament und Regierung, die Änderungen der Verordnung zum Gesundheitsgesetz, der Pflegeverordnung, der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung, der Verordnung zum Steuergesetz, die angepassten Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen, die Bauverordnung in Bezug auf Solaranlagen an Fassaden sowie das Bundesgesetz über die Familienzulagen.

Der Grosse Rat hat das Gesetz geändert, um virtuelle und hybride Sitzungen für den Grossen Rat und dessen Organe sowie den Regierungsrat in Krisensituationen beziehungsweise Ausnahmefällen zu ermöglichen. Zudem wurden Änderungen des Gemeindegesetzes beschlossen, um virtuelle und hybride Sitzungen auf Gemeindeebene zu ermöglichen. Auf Gemeindeebene dürfen Sitzungen des Einwohnerrats, dessen Organe und des Gemeinderats virtuell oder hybrid durchgeführt werden, sofern die Gemeinden eine entsprechende Grundlage schaffen. Dabei gilt für die Sitzungen des Einwohnerrats (analog Grosser Rat), dass diese nur in Krisensituationen virtuell oder hybrid durchgeführt werden dürfen und für die Sitzungen des Gemeinderats (analog Regierungsrat), dass diese nur in Ausnahmefällen virtuell oder hybrid durchgeführt werden dürfen.

Pflegeberufe und Entschädigungen
Der Regierungsrat nimmt auch Änderungen im Bereich der Ausbildungsverpflichtung vor. Um die Ausbildung in den Pf legeberufen zu stärken und Leistungen zur Nachwuchssicherung der Leistungserbringer anzuerkennen, passt er Parameter zur Berechnung der Ausbildungsverpf lichtung an die Gegebenheiten in der Praxis an. Auch die Normkosten pro Pf legestunde im stationären und im ambulanten Bereich werden erhöht. Der Regierungsrat hat auch verschiedene Anpassungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen beschlossen.

Spitalseelsorge
Eine Anpassung betrifft die Spitalseelsorge. Seit 2023 erhalten die Spitäler eine jährliche Pauschale für die Spitalseelsorge. Damit begleichen sie einen Teil der Kosten, die den Aargauer Landeskirchen für deren Aufgaben im Bereich der Spitalseelsorge entstehen. Aufgrund der sinkenden Mitgliederzahlen der Landeskirchen nehmen deren Einnahmen durch die Kirchensteuern ab, sodass die Spitalseelsorge nur mit einem deutlich höheren Kantonsbeitrag erbracht werden kann. Die Vergütung für die Spitalseelsorge wird daher von 500 000 Franken auf 750 000 Franken erhöht.

Solarstrom-Deklaration
Erträge aus dem Stromverkauf müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Um den steuerpflichtigen Personen das Deklarieren dieser Einnahmen in der Steuererklärung zu erleichtern, werden die Abnehmer von Solarstrom verpflichtet, den Zahlungsempfängern jeweils eine Bescheinigung über die gutgeschriebenen Erträge unentgeltlich zuzustellen.

Höhere Steuerabzüge
Mit der Annahme der Steuergesetzrevision 2022 werden die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen jährlich angepasst. Der Abzug wird deshalb für die Steuerperiode 2026 auf 7600 für verheiratete Personen beziehungsweise 3800 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen erhöht. Damit können 400 respektive 200 Franken mehr abgezogen werden als noch im laufenden Jahr.

Weniger Zins
Der Regierungsrat legt für jedes Kalenderjahr einen Vergütungsund einen Verzugszins sowie die Ausgleichszinsen fest. Das aktuelle Zinsumfeld ist deutlich tiefer als noch vor einem Jahr. Daher hat der Regierungsrat beschlossen, dass die Zinsen für das Kalenderjahr 2026 um 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden: Die Vergütungs- und Ausgleichszinsen betragen somit 0,25 Prozent und der Verzugszins 4,5 Prozent.

Bewilligung für Solaranlagen
Mit der Revision der Raumplanungsverordnung wird die Bewilligung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht. Analog zu den Anlagen auf Dächern wird auch für Solaranlagen an Fassaden das Meldeverfahren eingeführt. Auf geschützten Gebäuden oder in Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild bleiben solche Anlagen baubewilligungspflichtig. (nfz)


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