Vorschlag zu Tempo 30 in Möhlin liegt vor

  23.10.2025 Möhlin

350 000 Franken-Kredit für die Umsetzung kommt vor die Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat beantragt die Einführung von Tempo 30 in den Quartieren. Auch auf der Traktandenliste: eine Erhöhung der Gemeinderats-Pensen; die letzte liegt Jahrzehnte zurück.

Ronny Wittenwiler

In seinem Vorwort zur Botschaft der Gemeindeversammlung macht Gemeindeammann Markus Fäs zu Tempo 30 kein Geheimnis: «Dem Gemeinderat ist völlig klar, dass dies hüben wie drüben ein Reizthema ist. Aus diesem Grund rechnen wir mit einem erhöhten Publikumsaufmarsch.» Vorgelegt an der Gemeindeversammlung vom 20. November bekommen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dann einen Verpflichtungskredit in Höhe von 350 000 Franken für die Verkehrssicherheit in den Quartieren. Die Vorlage basiert auf einer gross angelegten Bevölkerungsumfrage und den daraus gewonnenen Erkenntnissen (die NFZ berichtete).

Den Diskrepanzen Rechnung tragen
Am Montag nun erläuterte der Gemeinderat im Beisein von Parteienund Kommissionsvertretern das konkrete Vorhaben: So soll Tempo 30 im gesamten Möhliner Siedlungsgebiet eingeführt werden; ausgenommen sind – und das ist nicht unwesentlich – die Hauptstrasse inklusive Riburgerstrasse, ein Teil der Bahnhofstrasse und weitere relevante Verkehrsachsen, darunter die Haldenstrasse. Eine Überraschung sind diese Ausnahmen nicht, zumal die Bevölkerungsumfrage Diskrepanzen bezogen auf die relevanten Verkehrsachsen zutage förderte: Für die Haldenstrasse etwa wünschen sich direkte Anwohner zwar Tempo 30 (63 Prozent), während Nicht-Anwohner fast genauso deutlich dagegen sind (58 Prozent).

Man sehe diese Unterschiede und nehme sie ernst, sagte Gemeindeammann Markus Fäs damals nach Bekanntwerden der Umfrageresultate. «Wir verstehen aber auch», so Fäs weiter, «dass die Erwartungen an die Hauptachsen andere sind. Es ist jetzt unsere Aufgabe, eine stimmige und belastbare Gesamtlösung zu finden.» Wie sehr diese Aufgabe von Erfolg gekrönt sein wird, zeigt sich nun an der kommenden Gemeindeversammlung vom 20. November, womit man nochmals beim Vorwort des Gemeindeammanns angelangt wäre: Weil die Gemeinde mit einem erhöhten Publikumsaufmarsch rech net – Stichwort «Reizthema» – findet die Gemeindeversammlung nicht wie üblich in der Mehrzweckhalle statt, sondern in der grösseren Sporthalle Steinli. «Um ein valables Ergebnis zu erhalten, ermuntere ich Sie hiermit ausdrücklich, diese Gemeindeversammlung zu besuchen, wenn Sie zu diesem Thema eine klare Meinung haben. Selbstverständlich sind Sie auch herzlich eingeladen, wenn das noch nicht der Fall ist.»

Höhere Entschädigung für die Gemeinderäte
Auch auf der Traktandenliste zur Gemeindeversammlung ist die Erhöhung der Gemeinderats-Pensen. Begründet wird das Vorhaben mit gestiegenen und weiter steigenden Anforderungen an die Exekutive: etwa durch das Wachstum der Gemeinde, durch das Delegieren von Aufgaben seitens Kantons an die Gemeinde oder generell durch gestiegene Anforderungen an die Ratsmitglieder – von Bürgerseite, von Verwaltungsseite, aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Das neue Reglement sieht vor, das Pensum für den Gemeindeammann von 70 auf neu 90 Prozent zu erhöhen; die Entschädigung würde somit rund 175 000 Franken statt wie bisher 136 000 Franken betragen. Die Pensen von Vize-Ammann und der übrigen Gemeinderäte sollen leicht angepasst werden: beim Vize-Ammann von 17 auf 20 Prozent (neu rund 38 000 Franken), bei den Gemeinderäten von 14 auf 20 Prozent (neu rund 35 000 Franken). Hinzu kommt eine zusätzliche Pauschale von 3000 Franken, die der Vize-Ammann für seine Stellvertretung erhalten soll.

Option für Ausserordentliches
Ausserdem solle dem Gemeinderat neu eine «variable Ressource» von 20 Prozent zur Verfügung stehen, die jeweils im Bedarfsfall für ausserordentliche Aufgaben innerhalb des Gemeinderats eingesetzt werden kann. Dabei geht es beispielsweise um Geschäfte, die je nach Ressort einen deutlichen Mehraufwand mit sich bringen (Paradebeispiel: etwa Zonenplanrevision).

Diese variable 20-Prozent-Ressource mit ihren maximal 35 000 Franken als Option eingerechnet, kommt es durch die Pensen-Erhöhung insgesamt zu einer um 114 000 Franken höheren Entschädigung. Das Pensum des Gemeindeammanns wurde zuletzt im Jahr 2006, also vor fast zwanzig Jahren, angepasst (von 50 auf 70 Prozent), die Anpassung der Pensen der übrigen Gemeinderäte liegt sogar noch länger zurück. Das revidierte Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderats – Zustimmung der Gemeindeversammlung vorausgesetzt – soll auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote