Von Mobbing und mehr
03.09.2026 LaufenburgSebastian Schmid, Leiter Prävention bei der Polizei, in der Schule
Neben den Kindergärten, stehen auch Besuche bei Schülerinnen und Schülern der sechsten Klassen auf dem Programm von Polizist Sebastian Schmid. Die NFZ begleitete den Leiter Prävention in die Primarschule ...
Sebastian Schmid, Leiter Prävention bei der Polizei, in der Schule
Neben den Kindergärten, stehen auch Besuche bei Schülerinnen und Schülern der sechsten Klassen auf dem Programm von Polizist Sebastian Schmid. Die NFZ begleitete den Leiter Prävention in die Primarschule Laufenburg.
Regula Laux
In den letzten Klassen der Primarschule geht es primär um Social-Media-Themen wie Mobbing, Recht am eigenen Bild und Darstellung von Gewalt. Weisses T-Shirt, kurze Hose und Turnschuhe: Polizist Sebastian Schmid verzichtet beim Besuch der Sechstklässler bewusst auf das Tragen der Uniform. «Das haben wir vor einiger Zeit so beschlossen, weil wir glauben, dass wir so besser einen Draht finden zu den Heranwachsenden», erklärt der Leiter Prävention. Rund eineinhalb Stunden lang erzählte Sebastian Schmid, er stellte Fragen und zeigte kurze Filmbeiträge.
«Nur» unsozial oder strafbar?
Schwierig scheint hier der Übergang zu sein, zwischen gemeinem oder unsozialem Verhalten und strafbaren Handlungen. Dies wird eindrücklich gezeigt in einem Kurzfilm, den die Zürcher Polizei gedreht hat und bei dem es um das systematische Ausschliessen eines Mädchens, also Mobbing, geht. Die Schülerin hatte sich so gefreut, dass all ihre Klassenkameraden ihre handgeschriebene Geburtstagseinladung angenommen haben und nicht mitbekommen, dass diese längst im Netz kursierte. Perfid hatte man gemeinsam beschlossen, dass alle zusagen, aber niemand hingeht. Die Gefühle des versetzten Geburtstagskindes und ihrer Mutter wurden sehr eindrücklich aufgezeigt und gingen wohl den meisten Schülerinnen und Schülern unter die Haut.
So lautet denn auch ein Grundsatz von Sebastian Schmid: «Überlegt euch immer, was es mit euch machen würde, wenn jemand sich euch gegenüber so verhält.» Schmid thematisierte, was alles zu Mobbing gehört: «Beleidigen, Gerüchte verbreiten, drohen, einschüchtern, verletzen, ausgrenzen, ignorieren, beschimpfen. Und das immer wieder.» Egal, ob im Netz oder real. Doch ab wann ist so etwas strafbar?
Belangt werden wegen Emojis
Die Heranwachsenden wussten, dass sie bereits ab zehn Jahren für ihr Verhalten belangt werden können.
Was für viele anscheinend neu war, dass sie auch bereits wegen zustimmender Emojis – zum Beispiel bei Gewaltdarstellungen – belangt werden können. Auch machte der Leiter Prävention darauf aufmerksam, dass die Heranwachsenden unbedingt die automatische Speicherung von Fotos oder Beiträgen, die sie auf dem Handy geschickt bekommen, herausnehmen sollen. «Wenn etwas Kriminelles auf eurem Handy gespeichert ist, könnt ihr dafür zur Rechenschaft gezogen werden», so Schmids Warnung.
Verantwortung der Eltern
Bei der Frage, auf wen denn der Handyvertrag der Jugendlichen laufe, gaben die meisten die Eltern an. «Stimmt, deshalb sind auch schon Eltern anstelle ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen worden», so Schmid. Wichtig sei, dass dies im Elternhaus thematisiert werde. Im letzten Teil der Ausführungen des Leiters Prävention ging es um mögliche Hilfe und Unterstützung bei Fragen oder Problemen. Dabei nannte Schmid die Eltern, die Schule und die Polizei und rief die wichtigsten Telefonnummern nochmal ins Gedächtnis der Jugendlichen: Pro Juventute 147; Polizei 117; Ambulanz 144. Dies natürlich nicht ohne den Zusatz, dass «Telefonstreiche» mit diesen Nummern nicht nur dumm und gefährlich sind, sondern dass man sich dabei auch strafbar macht.

