Von der narzisstischen Hexe und vom strippenziehenden Regisseur
12.05.2026 RheinfeldenAm Freitag gehörte die Bühne im «Wolfsrudel-Fall» den Verteidigern zweier der drei Hauptbeschuldigten. In ihren Plädoyers stellten sie Rolle und Einfluss ihrer Mandanten diametral gegensätzlich dar.
Judith Natterer Gartmann
Zum fünften ...
Am Freitag gehörte die Bühne im «Wolfsrudel-Fall» den Verteidigern zweier der drei Hauptbeschuldigten. In ihren Plädoyers stellten sie Rolle und Einfluss ihrer Mandanten diametral gegensätzlich dar.
Judith Natterer Gartmann
Zum fünften Mal tagte das Bezirksgericht Rheinfelden unter dem Vorsitz von Präsident Björn Bastian im Feuerwehrgebäude. Geladen waren zwei der insgesamt fünf Angeklagten, beide begleitet von ihren Strafverteidigern Alex Ertl respektive Luc Humbel. Die beiden 20-jährigen Angeklagten gelten als Hauptbeschuldigte im «Wolfsrudel-» oder «Cable Cut»-Fall. Worum es dabei geht, hat diese Zeitung bereits berichtet: Eine Vielzahl zum Teil gravierender Straftaten soll im Zeitraum Februar 2022 bis Mai 2024 von einer Gruppe junger Männer aus der Region begangen worden sein.
Langjährige Freiheitsstrafen gefordert
Die Anklageschrift des einen Beschuldigten umfasst 50 Seiten und wirft diesem 41 Straftaten vor. Dafür fordert die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Freiheitsstrafe. Beim anderen Beschuldigten sind es 45 Seiten und 34 Straftaten und sind acht Jahre Freiheitsstrafe verlangt. Beide Beschuldigte sind im Gefängnis und wurden von der Polizei mit Hand- und Fussfesseln gesichert in den Saal gebracht. Die Verteidiger plädierten nacheinander. Zuerst Humbel, dann Ertl. Gemeinsam war ihrer Taktik, dass sie in mancherlei Hinsicht geltend machten, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bestrafung seien nicht gegeben. So etwa: Ein für den Verursacher unkontrollierbares Feuer zu legen, also eine richtige Feuersbrunst zu entfachen, die es für die strafbare Brandstiftung brauche, sei in einem leeren Raum mit nichts als Backsteinen rundherum gar nicht denkbar. Oder: Aufs Bahngeleise gelegte Hemmschuhe seien nur gefährlich, wenn sie sich in Weichen verkeilen würden. Dass sich die vorgeworfene Aktion mit den Hemmschuhen in einem Gleisbereich mit Weichen abgespielt hätte, sei jedoch nicht bewiesen. In anderen Zusammenhängen wurde bestritten, dass der eigene Mandant überhaupt etwas mit der Sache zu tun gehabt habe. Oder wenn doch, dann jedenfalls weniger, als in der Anklageschrift stehe: Der wahre Strippenzieher sei jeweils der andere gewesen. Das gegenseitige Zuschieben der Hauptverantwortung in den Plädoyervorträgen gipfelte im Satz: «Ich verweise auf die Ausführungen des Kollegen Humbel, der das Gleiche gesagt hat, einfach nur umgekehrt.»
Dem Charisma des Narzissten erlegen
Verteidiger Humbel führte für seinen Klienten aus, dass dieser schon in der Spielgruppe auffällig und später immer Aussenseiter gewesen sei. Gemobbt von den andern, habe er seine Zeit isoliert am Computer verbracht und einen Minderwertigkeitskomplex entwickelt, mit dem er ideal ins Beuteschema des anderen anwesenden Hauptbeschuldigten gepasst habe. Dieser andere habe gemäss psychiatrischem Gutachten narzisstische Züge. Narzissten würden ihr Charisma nutzen, um Handlanger in einer Gruppe um sich zu scharen. Etwa so, wie die Hexe im Filmklassiker «Der Zauberer von Oz» fliegende Affen um sich schare. Sein Mandant sei dem Charisma das anderen erlegen und sei dessen Handlanger, ja dessen fliegender Affe geworden. Den prägenden, dominanten Part habe der andere innegehabt.
Ganz der Regisseur
Das pure Gegenteil kam von Anwalt Ertl: «Ganz der Regisseur, versucht er, meinem Klienten alles in die Schuhe zu schieben.» Dabei habe er, der Regisseur, jeweils die Anweisungen gegeben. Alles hatte so zu geschehen, wie er es haben wollte. «Ich will, dass ganz Rhyfälde am Arsch isch!», habe er etwa geäussert bei einer der Attacken auf das Glasfasernetz und das Geschehen damit noch gepusht. Und bei anderer Gelegenheit habe er, der Regisseur, die anderen dazu angespornt, mehr und grösseres Feuer zu legen, als sie es im Sinn gehabt hätten. «Fürs Video!», habe er dabei gebrüllt.
Noch weiter eskaliert
Verteidiger Ertl legte sodann noch einen Zahn zu, indem er auf die Glaubwürdigkeit von Humbels Mandanten zielte: Entgegen dessen eigener Schilderung habe dieser nach der vorläufigen Festnahme im Januar 2024 ganz und gar keine innere Wende zum Guten hin gemacht, sondern noch weiter eskaliert. Nämlich, indem er heimlich Nacktaufnahmen seiner minderjährigen Schwester hergestellt habe, um diese als verbotenes pornografisches Material zu vertreiben. Warum das nicht aus den Akten hervorgehe? Die Staatsanwältin führe die Akten selektiv.
Auch darüber hinaus attackierte Verteidiger Ertl die Arbeit der Staatsanwältin häufig und heftig. Daneben unterstellte er der Staatsanwältin «offensichtlichen Belastungseifer», seinem Klienten «alles in die Schuhe zu schieben», ja, andere Beschuldigte diesem gegenüber zu bevorzugen.
Zu lange Verfahrensdauer und mediale Vorverurteilung
Verteidiger Humbel legte den Finger seinerseits auf zwei Punkte, die das Gericht zugunsten seines Mandanten berücksichtigen müsse: Die Anklage liege schon seit über einem Jahr beim Gericht, was unzulässig lange sei. Zudem habe bereits eine mediale Vorverurteilung stattgefunden, nachdem die Presse mit Inhalten gefüttert worden sei, die nie derart hätten aufgebauscht werden dürfen: Die angeblichen Brandstiftungen seien keine gewesen, und einen Zug entgleisen lassen habe auch niemand wollen. Resultat dessen sei nun, dass die Öffentlichkeit hohe Strafen erwarte. Aber: «Das Gericht darf dem Druck, der vor der Verhandlung aufgebaut wurde, nicht leichthin nachgeben.»
«Der Beschuldigte könnte ihr Sohn sein»
Ja, so Humbel, es seien Taten passiert, die teilweise nicht entschuldbar seien. Aber: Angeklagt seien junge Menschen, die zu den Tatzeitpunkten zum Teil noch nicht erwachsen gewesen seien. Sondern in einem Reifeprozess befindlich. Gerade bei seinem Klienten seien «Erfolgsfaktoren» für die kriminelle Karriere gesetzt worden, als dieser noch nicht volljährig gewesen sei. «Geben Sie dem vor Ihnen stehenden jungen Mann eine Perspektive und eine Chance. Der Beschuldigte könnte ihr Sohn sein.» Statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von acht Jahren beantragte Humbel dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Verteidiger Ertl forderte für seinen Klienten maximal vier Jahre statt zehn.
Die Urteile werden auf den 11. Juni 2026 erwartet. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

