Vom Glück vergessen – wegen Zwangsmassnahmen
27.02.2026 AargauStudie über Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (vor 1981)
Die Fachhochschule Nordwestschweiz hat die Tätigkeit der Anlaufstellen für Betroffene von vor 1981 angeordneten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Zeitraum von 2016 bis 2022 untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass beiden Anlaufstellen ihren Auftrag kompetent erfüllen, dass aber Bedarf nach einer vertieften historischen Aufarbeitung und zusätzlicher Unterstützung der Betroffenen besteht.
Bis in die 1970er-Jahre waren in der Schweiz zehntausende Kinder, Jugendliche und Erwachsene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen: fremdplatziert, verdingt, entmündigt, in Anstalten versorgt. Viele kamen aus schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Ihre Armut oder ihre von bürgerlichen Normen abweichende Lebensweise galt als Grund für massive Eingriffe und repressive Massnahmen. Seit einigen Jahren erheben Betroffene verstärkt ihre Stimme. Dass ihnen Unrecht geschah, wird heute offiziell anerkannt und es gibt in mehreren Kantonen Initiativen, dieses Unrecht ins kollektive Gedächtnis zu holen und eine gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber zu führen. Am 1. April 2017 trat das Bundesgesetz über die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in Kraft. Dieses Gesetz bezweckt die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz vor 1981 zugefügt worden ist. Es sieht einen Solidaritätsbeitrag von 25 000 Franken pro Opfer sowie die Einrichtung von Anlaufstellen und eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik vor. Der Bund schätzte die Zahl der noch lebenden Betroffenen im Jahr 2016 auf 12 000 bis 15 000.
Opferberatung und Staatsarchiv
Im Kanton Aargau üben die Opferberatung und das Staatsarchiv seit dem Jahr 2013 gemeinsam die Funktion der Anlaufstellen für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 aus. Bis Ende 2024 haben sie rund 1000 Betroffene unterstützt, davon 779 bei der Beantragung des Solidaritätsbeitrags des Bunds.
Die Resultate der Studie zeigen, dass die Angebote der Aargauer Anlaufstellen bei den Betroffenen breite Anerkennung fanden. Weiterer Unterstützungsbedarf besteht gemäss der Autorenschaft etwa beim Zugang zu Archivunterlagen, im familiären Aufarbeitungsprozess und in finanzieller Hinsicht. Die Autorinnen und Autoren der Studie empfehlen, die Strukturen im Kanton Aargau zu erhalten und weiterzuentwickeln. Weiter unterstreichen sie den Bedarf nach einer vertieften historischen Aufarbeitung im Kanton Aargau, verbunden mit einem sichtbaren Zeichen der Erinnerung, zusätzlichen Angeboten für Betroffene und ihre Angehörigen sowie der Prüfung zusätzlicher kantonaler Leistungen.
Zeichen der Erinnerung
Die Autorinnen und Autoren formulieren in ihrem Schlussbericht zwanzig Folgerungen für die jetzige und die zukünftige Arbeit der Anlaufstellen im Kontext der Aufarbeitung und Wiedergutmachung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Der Regierungsrat hat die Folgerungen der Studie geprüft und verschiedene Vorhaben beschlossen, um die Situation der Betroffenen im Kanton Aargau weiter zu verbessern. Im Vordergrund steht insbesondere die Entwicklung neuer Begegnungsmöglichkeiten für Betroffene und ihre Angehörigen, die historische Aufarbeitung sowie das Schaffen eines sichtbaren Zeichens der Erinnerung.
Kein Zusatzbeitrag
Betroffene von fürsorgerischen
Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 können seit 2017 beim Bund einen Solidaritätsbeitrag von 25 000 Franken beantragen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat in dieser Frage keine Empfehlung abgegeben und überlässt es den Kantonen, ob sie über den Bundesbeitrag hinausgehende Solidaritätsbeiträge einführen wollen.
Der Regierungsrat versteht den Wunsch der Betroffenen nach einer zusätzlichen Solidaritätsgeste des Kantons. Bisher haben nur wenige Kantone einen solchen Beitrag eingeführt. Eine Einführung im Kanton Aargau würde die Unterschiede zwischen den Kantonen noch vergrössern. Aus Gründen der Gleichbehandlung hat der Regierungsrat deshalb beschlossen, auf die Einführung eines zusätzlichen kantonalen Solidaritätsbeitrags zu verzichten. Stattdessen möchte er die bestehenden Angebote zur Unterstützung und Begleitung der Betroffenen im Kanton Aargau stärken. (nfz)

