Verantwortliche Ärzte besser schulen

  28.08.2025 Aargau

Gemäss Zivilgesetzbuch darf eine Person, die an einer psychischen Störung oder einer geistigen Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, falls die notwendige Behandlung oder Betreuung nicht anders ...


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