Die Finanzierung von Parteien sowie Wahl- und Abstimmungskampagnen soll auch im Kanton Aargau transparenter werden, wie es eine Motion der FDP-Fraktion verlangt. Der Regierungsrat verabschiedet deshalb einen Vorschlag zur Gesetzesanpassung an den Grossen Rat. Die vorliegende Botschaft ...
Die Finanzierung von Parteien sowie Wahl- und Abstimmungskampagnen soll auch im Kanton Aargau transparenter werden, wie es eine Motion der FDP-Fraktion verlangt. Der Regierungsrat verabschiedet deshalb einen Vorschlag zur Gesetzesanpassung an den Grossen Rat. Die vorliegende Botschaft enthält gegenüber der Anhörungsvorlage keine Änderungen. Der Bund hat mit den seit Oktober 2022 geltenden Transparenzregeln zur Politikfinanzierung neue Standards gesetzt. Nun folgt auch der Kanton Aargau und legt eine Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vor, um die Finanzierung von Parteien, parteilosen Grossratsmitgliedern sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen offenzulegen. Parteien im Grossen Rat sollen alle freiwilligen Zuwendungen ab 15 000 Franken offenlegen. (mgt/nfz)