Todesfall in Haft wirft Fragen auf
27.12.2025 RheinfeldenUntersuchung der Staatsanwaltschaft läuft
Vergangene Woche hat sich ein 45-jähriger Mann in einer Einstellzelle der Kantonspolizei in Rheinfelden stranguliert. Ein Rechtsanwalt sieht den Fall kritisch.
Valentin Zumsteg
«Eine Einstellzelle ist die ...
Untersuchung der Staatsanwaltschaft läuft
Vergangene Woche hat sich ein 45-jähriger Mann in einer Einstellzelle der Kantonspolizei in Rheinfelden stranguliert. Ein Rechtsanwalt sieht den Fall kritisch.
Valentin Zumsteg
«Eine Einstellzelle ist die absolute Härte und nicht vergleichbar mit einer normalen Zelle. Ich würde in solch einer Zelle schon wegen meiner Platzangst durchdrehen», erklärt der Rheinfelder Rechtsanwalt Markus Trottmann. Vergangene Woche hat sich bei der Kantonspolizei in Rheinfelden ein Mann, der verhaftet worden war, in einer solchen Einstellzelle mit einem Kleidungsstück stranguliert. Der Mann ist am nächsten Tag an den Folgen der Selbstverletzung verstorben (die NFZ berichtete).
«Ärzte haben sich geirrt»
Anwalt Markus Trottmann ist in diesen Fall nicht involviert. Als er die Polizeimeldung über den Todesfall gelesen hat, ist er aber hellhörig geworden, wie er sagt. «Bei einer polizeilichen Festnahme gibt es keine automatische ärztliche Überprüfung der Hafterstehungsfähigkeit, sondern nur, wenn diese fraglich ist. Also haben sich die Ärzte in diesem Fall geirrt», sagt er.
Auf Nachfrage der NFZ äussert sich die Kantonspolizei etwas ausführlicher zu diesem Fall. Der 45-jährige Mann war vergangene Woche am Mittwochabend festgenommen worden, weil er Drohungen ausgesprochen hatte. Die Nacht musste er in einem Aargauer Gefängnis – ausserhalb des Fricktals – verbringen. «Vor der Inhaftierung wurde eine Überprüfung der Hafterstehungsfähigkeit durch einen A rzt durchgeführt», schildert Dominic Zimmerli, Sprecher der Kantonspolizei Aargau. Diese Aufgabe übernimmt im Kanton Aargau seit November 2023 die Firma Oseara AG. Die Oseara-Ärzte decken die amtsärztlichen Dienstleistungen ab; zuvor war dies durch die Mobile Ärzte AG übernommen worden.
Am nächsten Tag, dem Donnerstag, hat die Polizei den Verhafteten vom Gefängnis zur Einvernahme nach Rheinfelden gebracht. Dort wurde er schliesslich von einem Kantonspolizisten leblos in einer Einstellzelle gefunden. «Während einer längeren Einvernahme kann es sein, dass ein Verhafteter in einer Einstellzelle warten muss. Maximal für ein paar Stunden, nie über Nacht», erklärt Dominic Zimmerli. Da die Hafterstehungsfähigkeit durch die Oseara AG bereits am Vorabend – vor der Nacht im Aargauer Gefängnis – abgeklärt worden war, gab es am Donnerstag in Rheinfelden nicht nochmals eine solche Abklärung.
Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Fall eine unabhängige Untersuchung eingeleitet, wie Dominic Zimmerli ausführt. Diese wird nicht von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg durchgeführt, sondern von einer anderen Staatsanwaltschaft im Kanton.
