Vor gut einem Jahr hat am Flossländeweg 18 in Rheinfelden ein altes Arbeiterhaus gebrannt. Wie es mit dem stark beschädigten Gebäude, das unter kommunalem Schutz steht, weitergehen soll, ist offen. Stadt und Eigentümerin sind sich nicht einig.
Valentin Zumsteg
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Vor gut einem Jahr hat am Flossländeweg 18 in Rheinfelden ein altes Arbeiterhaus gebrannt. Wie es mit dem stark beschädigten Gebäude, das unter kommunalem Schutz steht, weitergehen soll, ist offen. Stadt und Eigentümerin sind sich nicht einig.
Valentin Zumsteg
Es ist kein schöner Anblick: Am Flossländeweg 18/20 in Rheinfelden steht ein altes Doppeleinfamilienhaus, das langsam vergammelt. Im März 2024 hat es im Dachstock des Gebäudes, das damals noch bewohnt war, gebrannt. Das Dach ist seither stark beschädigt, die ganze Liegenschaft unbewohnbar. Die Plane auf dem Dach, die anfänglich noch für einen notdürftigen Schutz vor der Witterung sorgte, ist zerschlissen und verrutscht. Mit anderen Worten: Es regnet ins Haus. Einige Nachbarn stören sich am Anblick der Brandruine.
«Ich investiere keinen Franken»
Eigentümerin der zwei alten Doppeleinfamilienhäuser am Flossländeweg 18/20 und 14/16, die beide mittlerweile unbewohnt sind, ist die Rheinfelder Anton Giess AG. Dort weiss man, dass die Gammel-Häuser keine Zierde darstellen. «Die Stadt blockiert einen Abbruch der Liegenschaften, weil sie unter kommunalem Schutz stehen», sagt Verwaltungsratspräsident Simon Giess gegenüber der NFZ. Er würde die Gebäude gerne abbrechen und durch einen Neubau mit Wohnungen oder Gewerberäumen ersetzen. «Die Parzelle misst rund 2000 Quadratmeter, da könnte man etwas Schönes bauen», so Giess. Ein Erhalt der bestehenden Häuser macht aus seiner Sicht keinen Sinn: «Die Stadt hat mich aufgefordert, das Dach reparieren zu lassen. Ich investiere keinen Franken mehr in die alten Gebäude. Die sind nicht mehr bewohnbar», erklärt Giess. Er wünscht sich, dass die Stadt eine Aufhebung des kommunalen Schutzes prüft, damit eine zukunftsfähige Lösung gefunden werden kann.
«Ein hoher Zeugniswert»
Das Land, auf dem die Häuser stehen, liegt heute in der «Arbeitszone 2: Gewerbe». Was meint die Stadt zum Thema? «Die Liegenschaften Flossländeweg 18/20 sowie 14/16 sind gemäss der aktuellen Nutzungsplanung als kommunal geschützte Bauten ausserhalb der Altstadt klassifiziert», sagt Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage. Was dies bedeutet, erklärt er so: «Die geschützten Bauten ausserhalb der Altstadt umfassen gemäss der Bau- und Nutzungsordnung jene Baudenkmäler, denen aus Sicht der Siedlungs- und Architekturgeschichte ein hoher Zeugniswert zukommt oder die das Ortsbild und die einzelnen Quartiere massgeblich prägen.» Geschützt sei vorwiegend die Kubatur mit dem Erscheinungsbild der Baute von aussen. Grundsätzlich sind solche Gebäude, die kommunal unter Schutz stehen, zu erhalten. «Der Abbruch geschützter Bauten kann vom Stadtrat ausnahmsweise auf Grundlage eines Fachgutachtens bewilligt werden. Ein solches Gutachten hat die geleistete Instandhaltung, den Erhaltungszustand und die Verhältnismässigkeit von Instandstellungsaufwand und nachmaligem Nutzwert abzuwägen», betont Erdin.
Wie geht es nun weiter in dieser Sache? Dazu erklärt Roger Erdin: «Die Stadt hat die Grundeigentümerin aufgefordert, wirksame Massnahmen zum Schutz und Erhalt der geschützten Bausubstanz umzusetzen.» Stadt und Grundeigentümerin liegen also noch weit auseinander.