Die Verfügung durch das kantonale Steueramt betreffend Neuschätzung der Aargauer Liegenschaften hat für einige Irritationen bei Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern gesorgt. Den Verfügungen sind oftmals nicht nachvollziehbare Vervielfachungen des Steuerwerts der ...
Die Verfügung durch das kantonale Steueramt betreffend Neuschätzung der Aargauer Liegenschaften hat für einige Irritationen bei Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern gesorgt. Den Verfügungen sind oftmals nicht nachvollziehbare Vervielfachungen des Steuerwerts der betroffenen Liegenschaften zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund rät der Hauseigentümerverband im Zweifelsfall dazu, vorsorglich Rekurs einzulegen. Dies sichere den Rechtsanspruch und gebe Zeit, um die Begründung mit unabhängigen Gutachten oder weiteren Beweismitteln nachzureichen, teilt der Verband mit. (nfz)