Das Steuerwesen im Kanton Aargau wird überarbeitet. Mit der Vorlage «Taxoptima» will der Regierungsrat zusammen mit den Gemeinden Abläufe vereinheitlichen, Doppelspurigkeiten abbauen und Zuständigkeiten klarer regeln. Die Vorlage ist ein Bestandteil der vom Grossen Rat ...
Das Steuerwesen im Kanton Aargau wird überarbeitet. Mit der Vorlage «Taxoptima» will der Regierungsrat zusammen mit den Gemeinden Abläufe vereinheitlichen, Doppelspurigkeiten abbauen und Zuständigkeiten klarer regeln. Die Vorlage ist ein Bestandteil der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie 2022–2030, die darauf abzielt, den Aargau als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Im Zentrum der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die in einem gemeinsamen Projekt zwischen Kanton und Gemeinden erarbeitet wurden, stehen Vereinfachungen für Steuerkunden sowie effizientere und besser abgestimmte Prozesse zwischen Kanton und Gemeinden. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, ihre Steuerbezugsaufgaben (Inkasso) optional an den Kanton zu übertragen. Zukünftig sollen auch die Steuerkommissionen nicht weitergeführt werden. Damit würden Einspracheverfahren schneller und vereinfacht abgewickelt werden können, heisst es in der Mitteilung. Auch die Erstellung der Steuerinventare sowie Veranlagung und Bezug der Erbschafts- und Schenkungssteuern sollen neu beim Kantonalen Steueramt gebündelt werden. Die zweite Beratung der Botschaft im Grossen Rat ist für das zweite Quartal 2027 geplant. Das Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt gestaffelt, voraussichtlich ab 1. Januar 2028. (nfz)