Schaden von Sabotage ist teilweise beglichen
Die Stadt Rheinfelden hat ihre Lehren aus der Glasfaser-Sabotage gezogen und den Schutz des Netzes verstärkt. Der Sachschaden ist zu grossen Teilen von drei Beschuldigten beglichen worden.
Valentin Zumsteg
In den letzten Wochen ...
Schaden von Sabotage ist teilweise beglichen
Die Stadt Rheinfelden hat ihre Lehren aus der Glasfaser-Sabotage gezogen und den Schutz des Netzes verstärkt. Der Sachschaden ist zu grossen Teilen von drei Beschuldigten beglichen worden.
Valentin Zumsteg
In den letzten Wochen standen die Mitglieder des sogenannten Wolfsrudels vor den Schranken des Bezirksgerichts Rheinfelden. Die jungen Männer sollen zwischen 2022 und 2024 eine Vielzahl von Delikten begangen haben. Unter anderem wird ihnen Beschädigung des Glasfaserkabel-Netzes in Rheinfelden zur Last gelegt (die NFZ berichtete). Ende 2023 sollen sie dieses Netz mehrfach durchtrennt haben. Drei von vier Beschuldigten sind in diesem Punkt geständig.
Schaden ist nicht versichert
Das Glasfasernetz in Rheinfelden gehört der Einwohnergemeinde, betrieben wird es von der Firma Improware AG. Von der Sabotage des Netzes waren Ende 2023 mehrere Tausend Haushalte, die an den Provider Breitband angeschlossen sind, betroffen. Sie blieben für längere Zeit ohne Internet, Fernsehen und teilweise Telefon. Auch die Festnetz-Nummer der Regionalpolizei Rheinfelden war vorübergehend nicht mehr erreichbar.
Den Schaden der Stadt beziffert Stadtschreiber Roger Erdin auf rund 67 000 Franken. «Die Sabotage am Netz, das heisst der gewaltsame Zugriff und die Zerstörung durch Dritte, ist nicht versichert», führt er dazu aus. Die Stadt war deswegen ursprünglich gegen alle vier Beschuldigten sowohl Strafklägerin als auch Zivilklägerin.
Drei Beschuldigte haben bezahlt
«Mit einer sogenannten Adhäsionsklage haben wir unsere zivilrechtliche Forderung von rund 67 000 Franken im Strafprozess geltend gemacht. Drei der vier Beschuldigten haben daraufhin die Forderung der Stadt beglichen», schildert Erdin. Insgesamt wurden bislang rund 61 500 Franken bezahlt. «In der Folge hat die Stadt die Zivilklage gegen jene Personen zurückgezogen, welche die Forderung bezahlt haben. Die Stadt bleibt aber Strafklägerin», so Erdin.
Rheinfelden hat – als Reaktion auf die Sabotageakte – den Schutz der Glasfaserkabel verbessert. «Der allergrösste Teil des Netzes ist unter Boden und nicht zugänglich. Es gibt aber wenige örtlich bedingte Situationen, wo ein Kabel in einem Kabelkanal oberirdisch geführt werden muss oder in einen Verteilkasten führt. An diesen Stellen haben wir zusätzliche bauliche und mechanische Vorkehrungen getroffen, welche die Infrastruktur noch besser vor Sabotage oder unbefugtem Zugriff schützen», erläutert Erdin.
Die Urteile im ganzen Wolfsrudel-Fall werden am 11. Juni erwartet.