Am Freitag hat das Rheinfelder Pionier-Unternehmen SwissShrimp AG beim Bezirksgericht Gesuch um Nachlassstundung eingereicht. Die SwissShrimp selbst spricht von einer «letzten Chance».
Ronny Wittenwiler
Die schlechte Nachricht ging am selben Tag mittels Schreiben ...
Am Freitag hat das Rheinfelder Pionier-Unternehmen SwissShrimp AG beim Bezirksgericht Gesuch um Nachlassstundung eingereicht. Die SwissShrimp selbst spricht von einer «letzten Chance».
Ronny Wittenwiler
Die schlechte Nachricht ging am selben Tag mittels Schreiben an die Aktionärinnen und an die Aktionäre raus. «Wir müssen Sie heute mit einer schwierigen, aber auch dringlichen Information konfrontieren», heisst es. Und weiter: «Aufgrund eines akuten Liquiditätsengpasses und der derzeit fehlenden Möglichkeit, kurzfristig weiteres Kapital zu beschaffen, hat der Verwaltungsrat der SwissShrimp AG heute am 7. März gegen 12 Uhr die Entscheidung getroffen, beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Nachlassstundung zu stellen.»
«Unerwartete Faktoren»
Die Lage hat sich somit nicht wesentlich verbessert; auch nicht, nachdem der Konkurs dank einer Kapitalerhöhung im vergangenen Jahr hatte abgewendet werden können. Darauf geht der Verwaltungsrat in seinem dringenden Schreiben an die Aktionäre ebenso ein: «Sie haben uns mit der Kapitalerhöhung im Rahmen der GV 2024 Ihr Vertrauen geschenkt, und wir sind überzeugt, dass wir sehr gute Ergebnisse erreichen konnten, leider hat es aber nicht dazu gereicht, die Liquidität für eine nachhaltige Zukunft der SwissShrimp AG zu sichern.» Ins Feld geführt werden «unerwartete Faktoren» wie steigende Energie- und Wasseraufbereitungskosten und das Nichteinhalten von Bestellmengen durch Grosskunden. «Unsere intensiven Bemühungen, durch Kredite und Gespräche mit Investoren oder strategischen Partnern zusätzliche Liquidität zu erhalten, konnten bisher nicht den gewünschten Erfolg bringen.»
Was hat das nun zu bedeuten?
Sollte der Antrag auf Nachlassstundung genehmigt werden, wolle man diese als «letzte Chance» nutzen, um eine Veräusserung der Anlage und des beweglichen Anlagevermögens schnell umzusetzen. «Unser Hauptziel bleibt, die finanziellen Verpf lichtungen gegenüber unserem Stakeholder und ganz vornweg unseren Mitarbeitenden zu erfüllen.» In einer Medienmitteilung, welche die «SwissShrimp» ebenso am Freitag versandt hatte, ist die Rede davon, für die zwanzig Mitarbeitenden rasch sozialverträgliche Lösungen zu finden. Von einem definitiven Ende des Betriebs ist, ganz im Sinne der Hoffnung auf Nachlassstundung, nicht die Rede. Es klingt kämpferisch in einer äusserst prekären Situation. Im Brief an die Aktionäre liest sich das so: «Wir sind überzeugt, dass eine Nachlassstundung uns eine letzte Chance bietet, die Arbeitsplätze und Pionierarbeit einer nachhaltigen Shrimpszucht in der Schweiz weiterleben zu lassen.»