Sonntagsverkäufe im Advent

  30.01.2026 Aargau

Der Regierungsrat hat für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag, also den 13. und 20. Dezember 2026 für bewilligungsfrei erklärt. Das bedeutet, dass an diesen Sonntagen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden können. ...


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