Soll das Feuerwerk in der Schweiz eingeschränkt werden?
08.11.2026 FokusAm 29. November wird über die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» abgestimmt
Darum geht es bei der Volksinitiative
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm ...
Am 29. November wird über die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» abgestimmt
Darum geht es bei der Volksinitiative
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbieten. Sie lässt offen, welche Feuerwerkskörper als lärmerzeugend gelten und daher verboten werden sollen. Lärmarme Feuerwerkskörper wie bengalische Feuer und herkömmliche Vulkane sollen gemäss den Initiantinnen und Initianten erlaubt bleiben. Zudem könnten die Kantone für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmebewilligungen erteilen, etwa zum Nationalfeiertag am 1. August oder bei anderen Volksfesten. Auch an solchen Anlässen sollen Einzelpersonen jedoch keine lärmerzeugenden Feuerwerkskörper abbrennen dürfen. Laut dem Komitee schützt die Initiative Menschen, Tiere sowie Umwelt und schafft klare nationale Regeln. Sie setze dort an, wo die Belastung entstehe: bei lauten und knallenden Feuerwerkskörpern im privaten Gebrauch. Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Feuerwerk gehöre für viele am 1. August oder an Silvester zur Feier. (mgt/nfz)
PRO: Feiern ist ohne Knallerei noch schöner
Andreas Fischer, Grossrat Grüne, Möhlin
Für mich als Politiker gehört es zu den zentralen Aufgaben, jenen eine Stimme zu geben, die kein Stimmrecht haben. Dazu gehören auch die Tiere. Mit der Feuerwerksinitiative haben wir die Chance, diese vor Lärm zu schützen und ihnen damit ein stressfreieres Leben zu ermöglichen. Aber auch Mensch und Umwelt profitieren bei einer Annahme des Volksbegehrens, ohne sich gross einschränken zu müssen.
Haus- und Wildtiere schützen
Tiere haben zwar ein feines Gespür für die Jahreszeiten, aber der menschengemachte Kalender ist ihnen unbekannt. Sie wissen nicht, wann der 1. August oder Silvester ist. Dementsprechend kommt der Feuerwerkslärm für sie völlig überraschend und löst Panik aus. Haustiere verkriechen sich oder laufen gar weg. So steigen jedes Jahr nach dem 1. August die Vermisstmeldungen bei der Tiermeldezentrale um 20 Prozent an. Viele Halterinnen und Halter sehen sich deshalb gezwungen, sich mit ihren Haustieren einzusperren oder ins Ausland zu reisen. Die Freiheit der einen schränkt die Freiheit dieser Leute stark ein. Noch schlimmer ist es für die Wildtiere. Diese können sich der Knallerei nicht entziehen. Vor allem an Silvester schrecken viele aus der Winterruhe auf oder flüchten panisch, wodurch sie ihre Energiereserven aufbrauchen.
Mensch und Umwelt schützen
Der unerwartete Lärm erschreckt aber nicht nur Tiere. Auch bei Kindern und Erwachsenen können Angst, Stress oder gesundheitliche Probleme ausgelöst werden. Knalleffekte können sogar zu Tinnitus führen. Und jedes Jahr führt das unsachgemässe Abfeuern von Raketen zu Sachbeschädigungen und Unfällen. Auch ich kenne eine Person, die durch eine fehlgeleitete Rakete ein Auge verloren hat. Jedes Jahr gelangen zudem rund 1300 Tonnen Abfall in die Umwelt. Vieles davon zerfällt zu Mikroplastik, was Böden und Trinkwasser verunreinigt. Zusätzlich wird die Luft mit hundert Tonnen Feinstaub belastet. Dies entspricht zwei bis drei Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen der Schweiz. Gleichzeitig werden 100 Tonnen Metalle sowie krebserregende und persistente organische Schadstoffe durch Feuerwerkskörper freigesetzt.
Feiern geht auch ohne Knallerei
Wohlgemerkt: Die Initiative verbietet nicht jegliche Art von Feuerwerk. Private dürfen weiterhin lärmarme Vulkane oder bengalische Feuer zünden. Für öffentliche Feierlichkeiten können Ausnahmen gemacht werden. Wie viel schöner ist doch ein grosses, professionell inszeniertes Feuerwerk, dass man sich gemeinsam anschaut. Dabei kommen vielerorts innovative Lösungen wie Drohnen- oder Lasershows zum Einsatz, die die Umwelt erheblich weniger belasten.
Ich hatte in den vergangenen Jahren Gelegenheit, sowohl Silvester wie auch 1. August in einem Bergtal zu erleben, dass ein kommunales Feuerwerksverbot kennt. Der Stimmung tat dies keinen Abbruch. Im Gegenteil: Traditionsreiche Anlässe wie Höhenfeuer, Ansprachen und Musik kamen viel besser zur Geltung. Auch Tierhalter konnten mit dabei sein und das Fest entspannt geniessen. Die wenigen Vulkane trübten die Luft kaum und die Sterne funkelten ohne Beeinträchtigung durch Rauchschwaden.
Zahlreiche Gemeinden haben all diese Vorteile bereits entdeckt und das Abfeuern von lärmigem Feuerwerk stark eingeschränkt oder verboten. Bevor nun ein verwirrender Flickenteppich mit unterschiedlichen Regeln von Gemeinde zu Gemeinde entsteht, sollten wir mit der Zustimmung zur Initiative schweizweit Klarheit schaffen. Setzen auch Sie ihre Stimme zum Wohl von Mensch, Tier und Umwelt ein.
CONTRA: Rücksicht ja – Verbot in der Verfassung nein
Bruno Tüscher, Grossrat FDP, Münchwilen
Ich habe Verständnis für alle, denen die Knallerei rund um den 1. August und Silvester zu viel wird. Wer Katzen hat, welche sich unter dem Sofa verkriechen, oder einen Stall mit vielen Tieren, weiss, wovon die Initianten sprechen. Trotzdem werde ich am 29. November ein Nein in die Urne legen. Nicht, weil mir Mensch und Tier egal wären, sondern weil die Feuerwerksinitiative das falsche Instrument ist.
Die Initiative will Verkauf und Gebrauch von lautem Feuerwerk schweizweit in der Bundesverfassung verbieten. Doch das Problem lässt sich vor Ort lösen und das wird es auch bereits. Kantone und Gemeinden können Feuerwerk heute schon einschränken: zeitlich, örtlich oder ganz, wie beispielsweise diesen Sommer, als vielerorts wegen der Trockenheit ein Verbot galt. Ein Dorf im Fricktal ist nicht die Zürcher Innenstadt. Was in der Stadt bis tief in die Nacht stört, beschränkt sich auf dem Land oft auf eine Viertelstunde am Abend. Die Gemeinden kennen ihre Verhältnisse und können passende Regeln erlassen. Ein nationales Verbot nimmt ihnen diesen Spielraum. Als Gemeindeammann erlebe ich immer wieder: Regeln, die vor Ort gefunden werden, werden besser akzeptiert als Vorgaben von oben.
Mit dieser Haltung stehe ich nicht allein. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative deutlich zur Ablehnung, der Nationalrat mit 131 zu 50 Stimmen, der Ständerat gar mit 40 zu 3. Auch der Bundesrat anerkennt, dass Feuerwerk Mensch, Tier und Umwelt belasten kann. Er verweist aber zu Recht darauf, dass die nötigen Instrumente bei Kantonen und Gemeinden bereits vorhanden sind.
Zweitens trifft die Initiative ausgerechnet die Kleinen. Ausnahmen soll es für Anlässe von überregionaler Bedeutung geben. Das grosse Feuerwerk in der Stadt dürfte also weiterhin knallen. Die Bundesfeier im Dorf, das Hochzeitsfeuerwerk oder das Silvesterfeuerwerk der Familie im Garten hingegen kaum. Was als überregional gilt, wird am Ende in Bern festgelegt – das Dorffest wird kaum dazugehören. Das empfinde ich als ungerecht.
Drittens: Wer soll das kontrollieren? Ein Verbot ist nur so gut wie seine Durchsetzung. In der Silvesternacht kann keine Polizei jeden Garten überwachen. Für uns im Fricktal liegt Deutschland gleich ennet dem Rhein. Gekauft würde dann dort, abgebrannt trotzdem hier. Übrig bleiben ein Verbot, das viele nicht einhalten, Ärger unter Nachbarn und Meldungen, die schliesslich auf der Gemeindekanzlei landen. Damit ist niemandem gedient – auch den Tieren und lärmempfindlichen Menschen nicht.
Viertens: Feuerwerk gehört für viele Menschen zu unseren Festen. Familien, die am 1. August gemeinsam draussen stehen, Kinder, die staunend in den Himmel schauen: Das ist ein Stück gelebte Gemeinschaft. Betroffen wären auch Fachgeschäfte, welche vom Verkauf von Feuerwerk teilweise leben.
Damit kein Missverständnis entsteht: Es braucht mehr Rücksicht. Böller, die nur knallen und nichts zum Leuchten bringen, braucht niemand. Hier hätte ich mir eine gezielte Lösung auf Gesetzesstufe gewünscht, wie sie auch der Bundesrat befürwortet hat. Das Parlament hat diese Chance leider verpasst. Doch eine schlechte Lösung wird nicht besser, nur weil die gute Lösung fehlt.
Rücksicht lässt sich nicht per Verfassungsartikel verordnen. Sie entsteht dort, wo wir zusammenleben: in der Nachbarschaft, im Dorf, in der Gemeinde. Dort gehören auch die Regeln hin, wie wir sie schon haben. Darum sage ich Nein zur Feuerwerksinitiative.



