Gemeinderatswahlen am 28. September
In Kaiseraugst bewerben sich neben vier Bisherigen auch drei Neue für einen Sitz im Gemeinderat.
In Kaiseraugst wird am 28. September nicht nur die Wahl für das Gemeindepräsidium interessant, auch die Gemeinderatswahlen ...
Gemeinderatswahlen am 28. September
In Kaiseraugst bewerben sich neben vier Bisherigen auch drei Neue für einen Sitz im Gemeinderat.
In Kaiseraugst wird am 28. September nicht nur die Wahl für das Gemeindepräsidium interessant, auch die Gemeinderatswahlen (Amtsperiode 2026/29) versprechen Spannung. Neben den vier Bisherigen Markus Zumbach (SP, 1962), Jean Frey (SVP, 1952), Oliver Jucker (SP, 1974) und Andrea Hügli (parteilos, 1967) kandidieren neu Beat Bättig (parteilos, 1966), Loris Birrer (parteilos, 1997) sowie Dario Roth (FDP, 1995). Damit sind sieben offizielle Kandidaturen für die fünf Sitze eingereicht worden. Der bisherige FDP-Gemeinderat Hanspeter Meyer verzichtet auf eine erneute Kandidatur.
Wie bereits seit längerem bekannt, gibt es für das Gemeindepräsidium ebenfalls eine Auswahl: Neben dem bisherigen Gemeindepräsidenten Jean Frey bewirbt sich Oliver Jucker um das höchste Amt (die NFZ berichtete). Als Vizepräsident tritt Markus Zumbach wieder an. Dort zeichnet sich keine Kampfwahl ab.
Der Gemeinderat sowie das Gemeinde- und Vizepräsidium sind im ersten Wahlgang zwingend an der Urne zu wählen. «Beim Ausfüllen des Wahlzettels ist zu beachten, dass Stimmen für das Gemeindepräsidium und für das Vizepräsidium nur dann gültig sind, wenn diese auf dem Wahlzettel gleichzeitig als Gemeinderat aufgeführt werden (die Namen sind somit zweimal auf den Wahlzettel zu setzen). Werden Namen der Kandidierenden lediglich als Gemeindepräsident/-in oder Vizepräsident/-in aufgeführt, so ist die betreffende Stimme ungültig», teilt die Gemeindeverwaltung mit. «Hingegen ist es möglich, eine als Gemeindepräsident/-in oder Vizepräsident/- in kandidierende Person nur als Gemeinderat aufzuführen.» Im Übrigen weist die Verwaltung darauf hin, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann. (vzu)