Mit der letzten Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz hat der Kanton Aargau im Jahr 2024 als erster Kanton eine obligatorische Sicherheitsveranstaltung für Schweizerinnen und niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer eingeführt. ...
Mit der letzten Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz hat der Kanton Aargau im Jahr 2024 als erster Kanton eine obligatorische Sicherheitsveranstaltung für Schweizerinnen und niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer eingeführt. Die Teilnehmer werden für das Thema Sicherheit sensibilisiert und für ein Engagement in einer der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes motiviert. Die Auswertung der Fragebögen, welche an jeder Veranstaltung aufliegen, zeigt, dass diese Ziele gut erreicht werden. Derzeit sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Veranstaltung in dem Jahr zu besuchen, in dem sie ihr 23. Altersjahr vollenden. Rückmeldungen von Teilnehmenden, Partnerorganisationen der durchführenden Stellen sowie von externen Besuchenden deuten darauf hin, dass das 23. Altersjahr zu spät angesetzt ist, um sich für ein hauptberufliches oder freiwilliges Engagement im Bevölkerungsschutz zu entscheiden. Der Regierungsrat schlägt daher vor, das Alter auf 19 Jahre zu senken. Die Anhörung dauert bis am 17. Dezember 2026. (nfz)