Der Kanton bezieht zur Gewährleistung der Sicherheit in und um kantonale Asylunterkünfte Sicherheitsdienstleistungen von externen Vertragspartnern. Der Sicherheitsdienst ist unter anderem für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, den Schutz von Bewohnenden und Mitarbeitenden ...
Der Kanton bezieht zur Gewährleistung der Sicherheit in und um kantonale Asylunterkünfte Sicherheitsdienstleistungen von externen Vertragspartnern. Der Sicherheitsdienst ist unter anderem für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, den Schutz von Bewohnenden und Mitarbeitenden sowie für Zutrittskontrollen in und um die betreuten Unterkünfte zuständig. Der Regierungsrat erteilte nach einer Ausschreibung den Auftrag für die Jahre 2026–2029 der Securitas AG. Für die vierjährige Vertragsdauer beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit von 19,7 Mio. Franken. (nfz)