Schweizer Salinen wollen Ton abbauen
16.10.2026 FricktalSalinen möchten in Arisdorf Ton abbauen
Kritische Stellungnahme des Gemeinderats
Im Gebiet Langacher in Arisdorf möchten die Schweizer Salinen Ton abbauen. Das gewonnene Material soll zur Verfüllung von Salzkavernen verwendet werden. In Bezug auf das Vorgehen der Schweizer Salinen äussert der Gemeinderat nun Kritik.
Wie der Gemeinderat informiert, wurde vor rund eineinhalb Jahren die Gemeinde Arisdorf im Zusammenhang mit einem Projekt der Schweizer Salinen erstmals kontaktiert. Der Gemeinderat liess sich das geplante Vorhaben erläutern und zeigte sich grundsätzlich offen gegenüber einer vertieften Prüfung des Projekts. Das Projekt sieht vor, dass die Schweizer Salinen AG künftig im Gebiet Langacher im südlichen Teil des Gemeindegebiets von Arisdorf Ton abbaut. Das vorgesehene Abbaugebiet befindet sich nach der Autobahnausfahrt aus Richtung Basel auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Liestal. Das gewonnene Material soll zur Verfüllung von Salzkavernen verwendet werden. Damit soll die Nutzung der bestehenden Kavernen im Zusammenhang mit dem Salzabbau optimiert und eine möglichst effiziente Nutzung der unterirdischen Hohlräume ermöglicht werden. Nach Auffassung des Gemeinderats war in den damaligen Gesprächen ein schrittweises Vorgehen vorgesehen. Zunächst sollte der Gemeinderat seine grundsätzliche Haltung zum Vorhaben abgeben. Anschliessend sollte das Projekt weiter konkretisiert und in Bezug auf die Rahmenbedingungen, den Projektperimeter, die möglichen Auswirkungen sowie das weitere Vorgehen ausgearbeitet werden.
Öffentliche Information erst später
Erst wenn diese Punkte ausreichend geklärt und abgestimmt sind, soll die Bevölkerung umfassend über das Vorhaben informiert werden. Der Gemeinderat hat sich während dieses bisherigen Prozesses an diesem Vorgehen orientiert und bewusst davon abgesehen, die Bevölkerung über noch nicht abschliessend geklärte oder verhandelte Projektinhalte zu informieren.
Mit Erstaunen nahm der Gemeinderat in den vergangenen Wochen zur Kenntnis, dass bereits öffentliche Verfahren und Vernehmlassungen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Festlegung des Gebiets Langacher als Abbau- und Deponiestandort im kantonalen Richtplan eingeleitet wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren wesentliche Rahmenbedingungen des Projekts mit der Gemeinde noch nicht abschliessend geklärt. Ebenso war die vorgesehene Information an die Bevölkerung noch nicht erfolgt. Dieses Vorgehen entspricht nach Auffassung des Gemeinderats nicht dem ursprünglich vereinbarten Prozessablauf. Der Gemeinderat hatte die Information der Bevölkerung somit nicht zurückgestellt, um das Projekt ohne öffentliche Kenntnisnahme voranzutreiben. Vielmehr sollte verhindert werden, dass über ein noch nicht abschliessend definiertes Vorhaben informiert wird und dadurch unnötige Unklarheiten entstehen. Gerade diese Situation sei nun teilweise eingetreten, heisst es weiter in der Mitteilung. Infolge der bereits erfolgten Publikationen und öffentlichen Verfahren stellte der Gemeinderat fest, dass innerhalb der Bevölkerung vermehrt Fragen, Unklarheit und Spekulationen aufgekommen sind.
Keine abschliessende Zustimmung
Dem Gemeinderat ist es ein besonderes Anliegen klarzustellen, dass durch den bisherigen Verfahrensablauf keinesfalls der Eindruck entstehen darf, der Gemeinderat habe dem Projekt bereits abschliessend oder ohne vorgängige Information der Bevölkerung zugestimmt. Eine solche Wahrnehmung entspreche weder dem tatsächlichen Stand des Verfahrens noch der Haltung des Gemeinderats. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Medienmitteilung, hält der Gemeinderat ausdrücklich fest, dass seitens der Gemeinde Arisdorf keine Konzessionen, Dienstbarkeiten, Absichtserklärungen oder vergleichbare Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Projekt unterzeichnet wurden. Die bisher bekannten beziehungsweise zur Diskussion stehenden Rahmenbedingungen entsprechen in wesentlichen Punkten noch nicht den Vorstellungen und Interessen der Gemeinde. Entsprechend besteht aus Sicht des Gemeinderats weiterhin Klärungs- und Verhandlungsbedarf. Auch die Verhandlungen beziehungsweise Vereinbarungen mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sind nach dem heutigen Kenntnisstand des Gemeinderats noch nicht abschliessend geregelt.
Runder Tisch
In einem nächsten Schritt soll ein gemeinsamer Austausch unter Einbezug der relevanten Stellen und Beteiligten stattfinden. Im Rahmen eines «Runden Tisches» sollen insbesondere die Rahmenbedingungen, der definitive Projektperimeter, die Zuständigkeiten, der Verfahrensablauf und der Zeithorizont geklärt werden. Sobald die wesentlichen Grundlagen geklärt sind, wird der Gemeinderat die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung umfassend über das Vorhaben und das weitere Vorgehen informieren.
Der Gemeinderat hält auch ausdrücklich fest, dass er den bisherigen Prozessablauf und die daraus entstandene Unruhe bedauert. Aus seiner Sicht wäre eine frühzeitige und enge Abstimmung zwischen den beteiligten künftigen Vertragspartnern und der Gemeinde wünschenswert gewesen. (nfz)

