Schutz vor religiösem Zwang
27.08.2026 Laufenburg, KommentarBericht aus dem Grossen Rat
Nach der langen Sommerpause hat am Dienstag pünktlich um 10 Uhr die Glocke des Grossratspräsidenten geläutet. Damit war klar: Die politische Arbeit im Aargau ist zurück. Vor dem Grossen Rat wartete eine umfangreiche Traktandenliste mit ...
Bericht aus dem Grossen Rat
Nach der langen Sommerpause hat am Dienstag pünktlich um 10 Uhr die Glocke des Grossratspräsidenten geläutet. Damit war klar: Die politische Arbeit im Aargau ist zurück. Vor dem Grossen Rat wartete eine umfangreiche Traktandenliste mit zahlreichen Geschäften, Wahlen und neuen Vorstössen.
Zu Beginn standen die Inpflichtnahmen auf dem Programm. Die neu zu vereidigenden Ratsmitglieder legten ihr Gelübde ab und konnten damit offiziell ihre parlamentarische Arbeit aufnehmen. Anschliessend folgten verschiedene Wahlen für die kommende Amtsperiode 2027–2030. Dabei ging es unter anderem um die Gesamterneuerung der durch den Grossen Rat zu wählenden Behörden sowie um Ersatzwahlen am Verwaltungsgericht.
Auch inhaltlich war die Sitzung breit gefächert. Im Departement Bau, Verkehr und Umwelt stand die zweite Beratung des revidierten Baugesetzes im Zentrum. Das Geschäft wurde vom Grossen Rat angenommen.
Im Bereich Bildung, Kultur und Sport beschäftigte sich der Rat unter anderem mit den Ausbildungsbeiträgen und den Auswirkungen des Splittingmodells im Stipendienwesen. Ebenfalls zur Diskussion standen die Herausforderungen rund um den hohen Fremdsprachenanteil an gewissen Schulen, die Stärkung der Deutschkompetenzen sowie die Förderung von Lese- und Schreibfertigkeiten und des Textverständnisses. Der Schlussbericht zum Aargauer Lehrplan Volksschule wurde zur Kenntnis genommen.
Ein wichtiges Signal für den Schutz von Mädchen
Ein besonders wichtiger Vorstoss, der weit über die parlamentarische Tagesordnung hinaus Bedeutung hat, ist die Motion «Schutz von Mädchen vor religiösem Zwang». Das Anliegen ist klar: Mädchen in unserem Kanton sollen vor religiösem oder gesellschaftlichem Zwang geschützt werden. Freiheit, Selbstbestimmung und die Gleichstellung von Frau und Mann sind nicht verhandelbare Grundwerte unseres Rechtsstaates. Diese Werte müssen unabhängig davon gelten, welchem kulturellen oder religiösen Umfeld jemand entstammt.
Erfreulicherweise hat der Grosse Rat ein deutliches Zeichen gesetzt: Der Vorstoss wurde mit 78 Ja- gegen 54 Nein-Stimmen als Motion überwiesen. Gerade solche Abstimmungen zeigen, weshalb parlamentarische Arbeit wichtig ist. Es geht nicht nur um Gesetze, Zahlen und Verwaltungsabläufe, sondern immer wieder um die grundlegende Frage, welche Werte wir in unserem Kanton schützen und verteidigen wollen.
Nach der Sommerpause ist der Ratsbetrieb damit wieder voll angelaufen. Die kommenden Monate werden zeigen, welche weiteren politischen Entscheide den Aargau bewegen werden. Eines ist bereits jetzt klar: Langweilig wird es im Grossen Rat auch in der zweiten Jahreshälfte nicht.
Ein klares Zeichen für die Freiheit unserer Mädchen
Es gibt politische Momente, die bleiben. Die Debatte über unsere Motion «Schutz von Mädchen vor religiösem Zwang» war für mich ein solcher Moment.
Gemeinsam mit meiner Grossratskollegin und mit meinen Grossratskollegen habe ich die Motion mitunterzeichnet. Unser Anliegen ist klar: Mädchen sollen in unserem Kanton frei und ohne religiösen oder gesellschaftlichen Zwang aufwachsen können. Die Schule muss ein Ort sein, an dem Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Freiheit gelebt werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht gegen eine Religion und nicht gegen die Religionsfreiheit. Es geht um den Schutz von Kindern und insbesondere von Mädchen, die sich gegen familiären oder religiösen Druck oftmals nicht selbst wehren können.
Wir haben deshalb gefordert, dass Schülerinnen bis zur Vollendung des 16. Altersjahres keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen müssen beziehungsweise dürfen, die unter diesem Druck stehen können. Ab dem 16. Altersjahr soll jede junge Frau selbst entscheiden können, ob und wie sie ihren Glauben sichtbar leben möchte. Das ist für mich gelebte Religionsfreiheit.
In der Debatte habe ich klar gesagt: Mädchen brauchen nicht noch einen Bericht darüber, weshalb ein Problem besteht. Sie brauchen unseren Schutz und politische Entscheide, die diesen Schutz auch tatsächlich gewährleisten.
Umso erfreulicher war das Ergebnis: Der Grosse Rat hat unseren Vorstoss mit 78 Ja- zu 54 Nein-Stimmen als Motion überwiesen. Damit ist ein erster wichtiger Schritt gemacht.
Ich bin überzeugt: Freiheit bedeutet nicht, wegzuschauen, wenn Kinder unter Druck geraten. Freiheit bedeutet, ihnen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt aufzuwachsen und später eigene Entscheidungen zu treffen.
Es leben unsere Werte. Es lebe unsere Kultur. Und es lebe unsere Demokratie.
DANIELE MEZZI, DIE MITTE, LAUFENBURG

