Seit dem 1. Mai ist der Fang von Äschen im Kanton Aargau verboten. Durch eine ganzjährige Schonzeit sowie die Umsetzung verschiedener Aufwertungsmassnahmen in den Lebensräumen dieser stark gefährdeten Fischart sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Äsche in ...
Seit dem 1. Mai ist der Fang von Äschen im Kanton Aargau verboten. Durch eine ganzjährige Schonzeit sowie die Umsetzung verschiedener Aufwertungsmassnahmen in den Lebensräumen dieser stark gefährdeten Fischart sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Äsche in den Aargauer Gewässern langfristig zu erhalten. Das Monitoring der Äschenpopulationen erfolgt jeweils durch die systematische Zählung der frisch geschlüpften Äschenlarven in ausgewählten Uferabschnitten in Rhein, Aare, Reuss, Limmat sowie einigen Zuflüssen. Das Monitoring hat gezeigt, dass in den letzten drei bis vier Jahren der Fortpflanzungserfolg der Äsche in allen Populationen massiv zurückgegangen ist. Der Rückgang ist nicht nur im Aargau zu beobachten. Mehrere Nachbarkantone haben zum Schutz der Äsche die Fischerei in den letzten Jahren eingeschränkt oder verboten. (nfz)