Man lernt nie aus – oder haben Sie gewusst, dass es im Kanton Aargau eine sogenannte Landstellungspflicht gibt? Die ist im Baugesetz geregelt und besagt, dass die Bezirkshauptorte dem Kanton Land für kantonale Gebäude unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen. Der ...
Man lernt nie aus – oder haben Sie gewusst, dass es im Kanton Aargau eine sogenannte Landstellungspflicht gibt? Die ist im Baugesetz geregelt und besagt, dass die Bezirkshauptorte dem Kanton Land für kantonale Gebäude unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen. Der Kanton Aargau, der über 1,4 Milliarden auf der hohen Kante hat, will also von den Bezirkshauptorten – die wahrlich nicht alle auf Rosen gebettet sind – gratis Land. Da könnte ja jeder kommen. Das haben sich wohl auch die elf Grossrätinnen und Grossräte gedacht, die kürzlich eine Motion eingereicht haben. Sie verlangen darin, dass diese Landstellungspflicht für Bezirkshauptorte aufgehoben wird. Der Kanton soll für den Erwerb von Bauland auch in den Hauptorten zu marktüblichen Konditionen aufkommen. Zufälligerweise stammen alle elf Grossräte, die den Vorstoss unterzeichnet haben, aus Bezirkshauptorten.
Übrigens: Wenn wir richtig gezählt haben, dann umfasst das besagte Aargauer Baugesetz aktuell 171 Paragraphen. Da schadet es sicher nicht, wenn der eine oder andere gestrichen wird.
DER SALZSTREUER
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