plant dafür eine Teiländerung der Nutzungsplanung
Die Schweizer Salinen haben Grosses vor: Für 280 Millionen Franken soll am Standort Riburg ein Neubau entstehen. Um dies möglich zu machen, braucht es eine vorgezogene Teiländerung der Rheinfelder Nutzungsplanung. Die laufende ...
plant dafür eine Teiländerung der Nutzungsplanung
Die Schweizer Salinen haben Grosses vor: Für 280 Millionen Franken soll am Standort Riburg ein Neubau entstehen. Um dies möglich zu machen, braucht es eine vorgezogene Teiländerung der Rheinfelder Nutzungsplanung. Die laufende Gesamtrevision käme dafür zu spät.
Valentin Zumsteg
Die Saline Riburg in Rheinfelden ist schon heute die wichtigste Produktionsstätte für die Schweizer Salinen. Künftig spielt sie eine noch grössere Rolle für das Unternehmen, das den Schweizer Kantonen und Liechtenstein gehört. In den kommenden Jahren werden am Standort Riburg 280 Millionen Franken in einen Neubau investiert, so die Absicht (die NFZ berichtete). Die Planungsarbeiten für das Projekt «Salina Futura» haben begonnen, der Bau soll spätestens 2032 abgeschlossen werden können. Damit die Schweizer Salinen aber wie geplant bauen können, braucht es eine Änderung der Rheinfelder Nutzungsplanung.
«Zu einschränkend»
Heute befindet sich die Saline Riburg in der Arbeitszone III Industrie, die eine Gebäudehöhe von 24 Metern zulässt. «Die Gebäudehöhe ist zu einschränkend für den geplanten Neubau. Zudem sind die Schweizer Salinen darauf angewiesen, ab 2030 mit dem Bau der neuen Anlage beginnen zu können», heisst es im Planungsbericht zur aktuell laufenden Nutzungsplanung-Revision. Weil die laufende Gesamtrevision bis 2030 voraussichtlich nicht vollständig abgeschlossen werden kann, sieht der Rheinfelder Stadtrat eine vorgezogene Teiländerung für das Salinen-Areal vor. Diese soll Anfang 2027 gestartet werden. Damit wird das Grundstück – so ist es geplant – einer eigenen Arbeitszone «Saline Riburg» zugewiesen. Gleichzeitig sollen spezifische, auf die Bedürfnisse der Schweizer Salinen abgestimmte Bestimmunen, in der Bau- und Nutzungsordnung erlassen werden. Mit anderen Worten: Die Stadt will dem Unternehmen für den Neubau keine Steine in den Weg legen. Die genaue Abstimmung der Teiländerung mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung soll nach der ersten Vorprüfungsrunde stattfinden.
«Hoher Zeitdruck»
«Klar ist, dass die geplanten Bauten einer Zonenplanänderung auf dem Areal der Schweizer Salinen AG bedürfen. Das Projekt ist aber noch nicht soweit gediehen, dass wir zur konkreten Dimensionierung etwas aussagen können», erklärt der Rheinfelder Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage der NFZ. Aufgrund der Bauabsichten und des vorhandenen hohen Zeitdrucks zur Sicherung der Schweizer Salzversorgung habe der Stadtrat in Aussicht gestellt, dass die nötige Zonenplan-Anpassung im Rahmen einer Teilrevision der Nutzungsplanung erfolgen könne. «Die Zusammenlegung mit der Gesamtzonenplanrevision würde das Projekt verzögern», so Erdin. Es gebe noch keinen konkreten Fahrplan, die Rheinfelder Gemeindeversammlung werde sich aber nicht vor 2028 mit der Teiländerung der Nutzungsplanung befassen können.
Bei der Brauerei Feldschlösschen ist die Stadt genau gleich verfahren, sie hat ebenfalls eine Teiländerung der Nutzungsplanung durchgeführt. Nur dadurch konnte der Baubeginn für das Hochregallager bereits erfolgen.