Sabotage-Fall: Bundesgericht rügt Rheinfelder Gericht
27.01.2026 RheinfeldenHauptbeschuldigter kommt trotzdem nicht frei
Einbrüche, Sabotage und Cyberdelikte: Eine Gruppe von fünf jungen Männern soll zwischen 2022 und 2024 im unteren Fricktal eine Vielzahl von Delikten begangen haben. Der Hauptbeschuldigte sitzt in Haft und wartet seit Mai 2024 ...
Hauptbeschuldigter kommt trotzdem nicht frei
Einbrüche, Sabotage und Cyberdelikte: Eine Gruppe von fünf jungen Männern soll zwischen 2022 und 2024 im unteren Fricktal eine Vielzahl von Delikten begangen haben. Der Hauptbeschuldigte sitzt in Haft und wartet seit Mai 2024 auf die Gerichtsverhandlung. Das ist zu lange, rügt das Bundesgericht.
Valentin Zumsteg
Eine schier unglaubliche Anzahl von Delikten wirft die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg fünf jungen Männern vor, die sich in ihrem Chat «Wolfsrudel» genannt haben. Einigen von ihnen wird unter anderem gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, qualifizierte Sachbeschädigung, mehrfache Nötigung, versuchte Erpressung, Brandstiftung, Besitz von Falschgeld, mehrfache Pornografie und vieles mehr zur Last gelegt (die NFZ berichtete). Sie sollen zudem verantwortlich sein für zahlreiche Sabotageakte auf Glasfaserkabel und 5G-Anlagen. Es gab auch einen Anschlag auf den Bahnverkehr: 2023 sollen Mitglieder der Gruppe beim Bahnhof Rheinfelden zwei so genannte Hemmschuhe entwendet und später auf Gleise zwischen Rheinfelden und Möhlin gelegt haben. Das hätte zu einer Entgleisung führen können.
Im Juli 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die fünf Männer. Drei Beschuldigten werden 41, 34 respektive 19 Delikte vorgeworfen, bei zwei weiteren Angeklagten sind es deutlich weniger. Der 20-jährige Hauptangeklagte, für den die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt, kam am 6. Mai 2024 in Untersuchungshaft; seit 14. Juli 2025 sitzt er in Sicherheitshaft. Gesuche um Haftentlassung wurden mehrfach abgewiesen, zuletzt am 8. Dezember 2025 durch das Obergericht des Kantons Aargau. Gegen diesen Entscheid hat der Beschuldigte erneut eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden wird frühestens Ende April 2026 durchgeführt, die Urteilseröffnung ist auf den 11. Juni terminiert. Der Anwalt des Angeklagten macht in der Beschwerde geltend, dass die vom Bezirksgericht geplante Haftdauer von über elf Monaten zwischen Anklage und Abschluss der Hauptverhandlung gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verstosse. Aus diesem Grund sei der Angeklagte unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Andernfalls sei der Termin für die Hauptverhandlung auf spätestens Ende Februar 2026 vorzuverlegen.
Wiederholungsgefahr ist unbestritten
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut, wie dem Urteil vom 12. Januar 2026 zu entnehmen ist. Die Dauer von rund neun bis elf Monaten zwischen Anklageerhebung und Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sei im vorliegenden Haftfall mit dem besonderen Beschleunigungsgebot nicht vereinbar. «Die erstinstanzlichen Behörden sind ihrer Pflicht zur besonders beförderlichen Behandlung der Haftsache nicht in ausreichendem Masse nachgekommen», hält das Bundesgericht fest. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots sei daher zu bejahen.
Trotzdem kommt der Angeklagte nicht auf freien Fuss, da die Voraussetzungen für eine Haftentlassung nicht erfüllt seien. «Der dringende Tatverdacht sowie der besondere Haftgrund der Wiederholungsgefahr stehen ausser Streit», betonen die Bundesrichter. Auch dem Antrag auf eine Vorverlegung der Hauptverhandlung auf Februar 2026 folgt das Gericht nicht. Dies könnte die «sachgerechte Vorbereitung» der Verhandlung beeinträchtigen. «Angesichts der Anzahl der Verfahrensbeteiligten, des Umfangs der Akten sowie der noch ausstehenden prozessleitenden Massnahmen erscheint der angesetzte Zeitraum ab Ende April 2026 als nachvollziehbar». Gleichwohl stellt das Gericht klar, dass das Verfahren keinerlei weitere Verzögerung mehr duldet und mit höchstmöglicher Beschleunigung fortzuführen ist.

