Sabotage, Einbrüche, Erpressung: hohe Strafen für Mitglieder des Wolfsrudels
16.06.2026 RheinfeldenDrei junge Männer müssen für längere Zeit hinter Gitter
Im Wolfsrudel-Fall hat das Bezirksgericht Rheinfelden die Urteile gefällt: Die drei Hauptangeklagten erhalten Freiheitsstrafen von 8 Jahren und 3 Monaten, 6 Jahren und 4 Monaten respektive 4 Jahren. Gerichtspräsident Björn ...
Drei junge Männer müssen für längere Zeit hinter Gitter
Im Wolfsrudel-Fall hat das Bezirksgericht Rheinfelden die Urteile gefällt: Die drei Hauptangeklagten erhalten Freiheitsstrafen von 8 Jahren und 3 Monaten, 6 Jahren und 4 Monaten respektive 4 Jahren. Gerichtspräsident Björn Bastian sprach von einem der aufwändigsten Fälle der vergangenen 20 Jahre.
Valentin Zumsteg
Sie haben unzählige Einbrüche begangen, das Glasfaser-Netz in Rheinfelden sabotiert, Hemmschuhe auf die Gleise gelegt sowie zahlreiche weitere Delikte begangen. Die Urteile im sogenannten Wolfsrudel-Fall sind mit Spannung erwartet worden, am Donnerstagnachmittag hat sie Gerichtspräsident Björn Bastian verkündet: Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach die drei Hauptbeschuldigten, alle 20 Jahre alt und Schweizer, in den wesentlichen Anklagepunkten für schuldig. Bei der Urteilseröffnung waren nicht nur viele Medien, sondern auch zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer im Gerichtssaal anwesend.
«Keine Roboter»
Der Hauptangeklagte, der von den beiden anderen im Rahmen der Strafuntersuchung als manipulativ dargestellt wurde, erhält eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 Monaten sowie eine Busse von 1100 Franken. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante vollzugsbegleitende Massnahme zur Behandlung des Asperger-Syndroms beziehungsweise der Autismus-Spektrum-Störung an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Der Verurteilte, der bereits seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, nahm das Urteil scheinbar gefasst auf. Das Gericht sprach ihn unter anderem des gewerbs- und banden mässigen Diebstahls, der mehr fachen teilweise versuchten Nötigung, der mehrfachen versuchten Erpressung, der mehrfachen Störung des öffentlichen Verkehrs, der mehrfachen teilweise ver suchten Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie der mehrfachen Pornographie für schuldig. Straferhöhend wurde gewertet, dass er bereits vorbestraft ist. Aus Sicht des Gerichts hatte er im Wolfsrudel, so nannte sich die Bande in ihrem Chat, eine tragende Rolle inne.
Aber auch die anderen zwei Hauptbeschuldigten haben gemäss Gerichtspräsident Björn Bastian einen wesentlichen Beitrag bei der Planung und Ausführung der Delikte geleistet. «Die anderen waren keine Roboter. Jeder hat eine eigene Verantwortung», so Bastian.
Der zweite Hauptbeschuldigte, für den die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren forderte, wurde vom Gericht in den Hauptpunkten für schuldig befunden, unter anderem wegen gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl, mehrfacher teilweise versuchter Nötigung, mehrfacher versuchter Erpressung, mehrfacher Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfacher teilweise versuchter Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie mehrfacher Pornographie. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten sowie zu einer Busse von 1050 Franken. Auch bei ihm ordnete das Gericht eine ambulante vollzugsbegleitende Massnahme zur Behandlung des Asperger-Syndroms beziehungsweise der Autismus-Spektrum-Störung an. Er ist bereits im vorzeitigen Strafvollzug und absolviert dort eine Malerlehre.
Der dritte Hauptbeschuldigte erhält eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie eine Busse von 900 Franken, unter anderem wegen gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl, mehrfacher Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfacher teilweise versuchter Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie wegen mehrfacher qualifizierter Sachbeschädigung. Vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung hat ihn das Gericht freigesprochen. Zum letzten Punkt war am Mittwoch eine zusätzliche Verhandlung durchgeführt worden. Wegen dieser Zusatzanklage hatte die Staatsanwältin für ihn nicht mehr wie ursprünglich eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren, sondern neu von 8 Jahren gefordert. Im Gegensatz zu den anderen beiden Hauptangeklagten ist er derzeit nicht in Haft, sondern absolviert eine handwerkliche Lehre. Während der Verhandlung hatte er gesagt, dass eine lange Freiheitsstrafe eine «Zerstörung meiner Zukunft» wäre.
«Blicken Sie nach vorne»
Die weiteren beiden Angeklagten, die nur bei einzelnen Taten dabei waren, erhielten je eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 13 200 Franken respektive 2700 Franken, dies bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich müssen sie eine Busse von 1100 Franken respektive 650 Franken bezahlen.
Nach der Eröffnung der Urteile wandte sich der Gerichtspräsident an den Hauptangeklagten, dessen Anwalt die Arbeit der Staatsanwältin mehrfach kritisiert hatte und wegen angeblicher Fehler der Behörden bis ans Bundesgericht gelangt war: «Bei allem Verständnis für ihre Situation wünsche ich Ihnen, dass Sie den Kampf gegen die Strafverfolgungsbehörden hinter sich lassen können. Blicken sie nach vorne. Sie haben das Leben noch vor sich», sagte Björn Bastian. Weiter wies er daraufhin, dass dies eines der umfangreichsten und aufwändigsten Strafverfahren war, mit dem das Bezirksgericht Rheinfelden in den vergangenen 20 Jahren konfrontiert worden ist.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

