Der Regierungsrat schlägt Änderungen beim Steuerwesen vor. Einer der Vorschläge betrifft die Steuerkommission. Heute verfügt jede Gemeinde beziehungsweise jedes regionale Steueramt über eine fünfköpfige Steuerkommission. Der Regierungsrat schlägt nun vor, ...
Der Regierungsrat schlägt Änderungen beim Steuerwesen vor. Einer der Vorschläge betrifft die Steuerkommission. Heute verfügt jede Gemeinde beziehungsweise jedes regionale Steueramt über eine fünfköpfige Steuerkommission. Der Regierungsrat schlägt nun vor, diese nicht mehr weiterzuführen und die Zuständigkeit für Veranlagungen und Einsprachen künftig der kommunalen Veranlagungsbehörde zu übertragen. In seiner Erklärung hält er fest: «In kleineren Gemeinden tagt die Kommission selten, und ihre Besetzung wird zunehmend schwieriger. Die demokratische Bedeutung der Steuerkommission hat abgenommen, da sie fast ausschliesslich steuerfachliche Aufgaben wahrnimmt, die spezifisches Fachwissen erfordern. In der Praxis wird die eigentliche Veranlagung und die Vorbereitung von Einspracheentscheiden deshalb bereits heute von einer Delegation, bestehend aus dem Vorsteher des Gemeindesteueramts und der kantonalen Steuerkommissärin durchgeführt. Der Einfluss der gewählten Mitglieder ist deshalb gering. Mit der Abschaffung können Einspracheverfahren deutlich schneller abgewickelt und Prozesse für die Steuerpflichtigen transparenter gestaltet werden. An der fachlichen Qualität und Unabhängigkeit der Entscheide ändert sich nichts.» Unter dem Bergiff «Taxoptima» soll das Steuerwesen im Kanton Aargau insgesamt effizientere Strukturen erhalten, um die Abläufe für Bevölkerung, Gemeinden und Verwaltung zu verbessern. Der Regierungsrat hat zu allen diesen Änderungen eine Anhörung eingeleitet. Diese läuft bis zum 5. September. (nfz)