Regierung will Blitzerabzocke stoppen
26.02.2026 AargauAm Abstimmungssonntag vom 8. März wird über vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen entschieden. Bei den Bundesvorlagen äussert sich der Aargauer Regierungsrat gegen eine Reduktion beide SRG-Gebühren: «Die Volksinitiative «200 Franken sind genug! ...
Am Abstimmungssonntag vom 8. März wird über vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen entschieden. Bei den Bundesvorlagen äussert sich der Aargauer Regierungsrat gegen eine Reduktion beide SRG-Gebühren: «Die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» will die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte von heute jährlich 335 auf 200 Franken reduzieren und die Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht befreien. Die im Kantonsgebiet tätigen SRG-Medien erbringen einen wichtigen Service public und leisten damit – zusammen mit den privaten Medienunternehmen – einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der direkten Demokratie beziehungsweise der demokratischen Prozesse. Es ist davon auszugehen, dass die aus der Initiative resultierende Halbierung der finanziellen Mittel auch zulasten einer qualitativ überzeugenden und quantitativ vielfältigen Lokal-, Regional- und Kantonalberichterstattung ginge, » teilt die Regierung mit und empfiehlt daher die Ablehnung der Vorlage.
Zur Annahme empfiehlt die Regierung jedoch die kantonale Initiative «Blitzerabzocke stoppen!». Diese Volksinitiative verlangt, dass stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen künftig nur noch mit Bewilligung des Regierungsrats betrieben werden dürfen. Eine Bewilligung soll nur erteilt werden, wenn am Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht, andere Massnahmen erfolglos geblieben oder nicht möglich sind und sich dieses Defizit mit einer stationären Anlage wirksam reduzieren lässt. Zudem soll der Einsatz semistationärer Anlagen am gleichen Ort auf 72 Stunden beschränkt werden. Wie der Regierungsrat schreibt, unterstützt er diese Volksinitiative. «Die von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagenen Regelungen entsprechen grundsätzlich den im Rahmen der letzten Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2023 aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses beantragten Bestimmungen – die damals vom Grossen Rat abgelehnt wurden. Der Regierungsrat erachtet diese Bestimmungen jedoch nach wie vor als sachgerecht.» (nfz)
