Die Kantonsspitäler Aarau und Baden und die Psychiatrischen Dienste Aargau sind seit dem Jahr 2004 als selbstständige Aktiengesellschaften konstituiert. Ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten kommt nun zum Schluss, dass die Hauptzielsetzungen der Umwandlung erreicht wurden ...
Die Kantonsspitäler Aarau und Baden und die Psychiatrischen Dienste Aargau sind seit dem Jahr 2004 als selbstständige Aktiengesellschaften konstituiert. Ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten kommt nun zum Schluss, dass die Hauptzielsetzungen der Umwandlung erreicht wurden und die Aktiengesellschaft nach wie vor die geeignete Rechtsform für die Kantonsspitäler darstellt. Gleichzeitig ortet das Gutachten Optimierungsmöglichkeiten, insbesondere bei der Governance, der Beteiligungssteuerung und dem Risikomanagement.
(nfz)