Prall gefüllte Kasse und keine Steuerentlastung
28.11.2024 AargauDie Sitzung im Grossen Rat vom 26. November startete mit der Ersatzwahl der Leitung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau für den Rest der Amtsperiode 2023 – 2026.
Dem Wahlvorschlag des Regierungsrates folgte der Grosse Rat und wählte Christoph Rüedi in stiller ...
Die Sitzung im Grossen Rat vom 26. November startete mit der Ersatzwahl der Leitung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau für den Rest der Amtsperiode 2023 – 2026.
Dem Wahlvorschlag des Regierungsrates folgte der Grosse Rat und wählte Christoph Rüedi in stiller Wahl. Danach wurde die Beratung des Aufgaben- und Finanzplans 2025 – 2028 mit Budget 2025 fortgesetzt, da die Zeit an der letzten Sitzung nicht reichte, um dieses Geschäft fertig zu beraten. Es wurde teilweise hitzig debattiert, insbesondere im Bereich Betreuung von Asylsuchenden in kantonalen Unterkünften. Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat die Erhöhung des Verpflegungsgeldes um 50 Rappen pro Person und Tag. Eine Minderheit der zuständigen Fachkommission beantragte den Verzicht auf eine Erhöhung, weil damit Mehrkosten von 1,3 Millionen Franken im nächsten Jahr entstehen würden. Dieser Kürzungsantrag wurde mit 66 Ja zu 74 Nein abgelehnt.
Zum Schluss der Budgetberatung wurde über mehrere Anträge zur Lohnerhöhung für das 2025 debattiert. Nach zahlreichen Voten dafür und dagegen, beschloss der Grosse Rat, den Lohn für die Kantonsangestellten um 0,85 Prozent und für die Lehrpersonen um 1 Prozent zu erhöhen. Zur Lohnerhöhung wurde ein Teuerungsausgleich von 1,2 Prozent beschlossen.
Grosse Diskussionen gab es zu den Anträgen auf Senkung der Kantonssteuer. Regierungsrat Dieth warnte vor finanziellen Experimenten und rief die anstehenden Herausforderungen in Erinnerung. Schlussendlich folgte der Grosse Rat mit knapper Mehrheit dem Regierungsrat und beschloss, den Steuerfuss bei 108 Prozent zu belassen. In der Schlussabstimmung wurde das Budget 2025 mit einem Minus von 118 Millionen Franken genehmigt. Mit einer Entnahme aus der Ausgleichsreserve soll das Minus kompensiert werden.
Am Nachmittag ging es weiter mit der zweiten Beratung der Steuergesetzrevision «Nachvollzug Bundesrecht». Mit dieser Gesetzesänderung sollen neue und für alle Kantone verbindliche Bestimmungen des Bundesrechts ins kantonale Recht überführt werden. Weiter sollen Anpassungen vorgenommen werden, die aufgrund von aktuellen Gerichtsurteilen zwingend erforderlich sind. Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.
Den meisten Diskussionsstoff lieferte die über zwei Stunden dauernde Debatte zur ersten Beratung des Sportgesetzes. Jedes Jahr spricht der Kanton im Durchschnitt 13 Millionen Franken aus dem Swisslos-Sportfond; den Grossteil für Bau und Sanierung von Sportanlagen. Als gesetzliche Grundlage dienen bisher lediglich zwei Verordnungen. Der Regierungsrat will mit diesem neuen Sportgesetz unter anderem einen Verfassungsauftrag des Bundes umsetzen. Gleich zu Beginn der Beratung wurde ein Antrag auf Rückweisung gestellt, der verlangte, das Sportgesetz zu überarbeiten. Dieser Antrag wurde deutlich abgelehnt. Die Beratung wurde in der Folge teilweise sehr emotional geführt. Aufgrund vieler Wortmeldungen und Anträgen zu den 16 Paragrafen zog sich die Debatte so sehr in die Länge, dass die Beratung am nächsten Dienstag fortgesetzt werden muss.
KOMMENTAR
Kanton hortet viel Geld
Der Kanton Aargau hat derzeit eine prall gefüllte Kasse. In der Ausgleichsreserve befinden sich rund 1 Milliarde Franken. Warum hortet der Kanton einen so grossen Betrag?
Nun wäre es an der Zeit der steuerzahlenden Bevölkerung etwas davon zurückzugeben. Leider wurden die Anträge auf eine Senkung der Kantonssteuer gegen den Willen der SVP und FDP abgelehnt. Chance verpasst!
STEPHAN MÜLLER, MÖHLIN