Herbstsynode der Reformierten Landeskirche Aargau
Die Präsenz der Landeskirchen an den Kantonsschulen wurde gegen den Antrag des Kirchenrates nicht aus der Kirchenordnung gestrichen, jedoch durch eine «kann»-Formulierung deutlich weniger verbindlich verankert.
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Herbstsynode der Reformierten Landeskirche Aargau
Die Präsenz der Landeskirchen an den Kantonsschulen wurde gegen den Antrag des Kirchenrates nicht aus der Kirchenordnung gestrichen, jedoch durch eine «kann»-Formulierung deutlich weniger verbindlich verankert.
Bei der kürzlich abgehaltenen November-Synode der Reformierten Landeskirche Aargau im Grossratssaal in Aarau nutzten die anwesenden 135 Synodalen die Gelegenheit, ihre Stimme mit zahlreichen Diskussionsbeiträgen einzubringen. Den Synodalen war es wichtig, «einen Fuss in der Tür» des schulisch-akademischen Umfelds der Kantonsschulen zu behalten. Der Kirchenrat ist jetzt aufgefordert, die neue Ausgangslage zu prüfen. Die anderen Geschäfte waren kaum umstritten: Das Budget wurde trotz Aufwandüberschuss einstimmig bewilligt. Eine Motion zur Senkung des Zentralkassenbeitrags mit nur zwei Gegenstimmen deutlich abgelehnt. Die vom Kirchenrat vorgeschlagene Flexibilisierung der Wohnsitz- und Residenzpflicht für Pfarrpersonen wurde begrüsst. Der Wille der Synodalen, Kirche in einem veränderten Umfeld konstruktiv neu auszurichten, war in vielen Redebeiträgen spürbar.
Zweifellos das wichtigste Traktandum war die Präsenz der Landeskirche an den Kantonsschulen: Für die reformierte Landeskirche besteht aufgrund von § 89 der Kirchenordnung ein Auftrag zu Unterricht, Seelsorge und Vernetzung an kantonalen Schulen. Mit dem Ausbau der Kantonsschulstandorte, der fehlenden Unterstützungsbereitschaft durch Schulleitungen und Kanton, der geringen Resonanz unter den Schülerinnen und Schülern, dem Rückzug der katholischen Landeskirche und der bestehenden Finanzknappheit, sei dieser Auftrag nicht mehr erfüllbar, argumentierte der Kirchenrat und beantragte daher, § 89 zu streichen. Nach 14 Wortmeldungen und zwei Gegenanträgen folgte die Synode einem der Gegenanträge: Der bisherige Text von § 89 «Der Unterricht des Freifaches Religion, Seelsorge und Schulvernetzung an den kantonalen Schulen sind Aufgaben der Landeskirche.» wird durch die Formulierung ersetzt: «Die Landeskirche kann an den kantonalen Schulen durch Unterricht des Freifachs ‹Religionen, Kulturen, Ethik›, durch Beratung und Begleitung oder durch ausserschulische Aktivitäten präsent sein.» 81 der Synodalen stimmten diesem Antrag zu, nur 45 votierten für den Antrag des Kirchenrats, § 89 gänzlich zu streichen. In der Schlussabstimmung stimmten 66 Synodale (35 Gegenstimmen) dem Geschäft zu. Den Synodalen war es ein Anliegen, weiterhin bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen präsent zu sein, sowie auch «einen Fuss in der Tür» des schulisch-akademischen Umfelds der Kantonsschulen zu behalten.
Mit Blick auf dieses Resultat sagte Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg im Anschluss an die Synode: «Mit der beschlossenen Änderung erhält der Kirchenrat die Möglichkeit, die neue Ausgangslage zu prüfen. Es ist klar, dass die Präsenz an den Kantonsschulen in der heutigen Form nicht mehr weitergeführt werden kann. Die Umsetzung des neu formulierten Auftrags muss im Rahmen einer Gesamtschau all unserer Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene erfolgen. Sie muss an den Angeboten der Kirchgemeinden anknüpfen und auf diese aufbauen. Da die bisherige Präsenz an den Kantonsschulen ökumenisch verantwortet war, ist auch eine Absprache mit der Römisch-katholischen Landeskirche erforderlich.»