Das Amt für Verbraucherschutz hat die PFAS-Belastung von wildlebenden Fischen aus acht Aargauer Gewässern untersucht. Insgesamt überschritten 28 Prozent der 107 untersuchten Proben die gesetzlichen Höchstwerte. Dazu zählen der Hecht aus dem Hallwilersee wie auch der Alet ...
Das Amt für Verbraucherschutz hat die PFAS-Belastung von wildlebenden Fischen aus acht Aargauer Gewässern untersucht. Insgesamt überschritten 28 Prozent der 107 untersuchten Proben die gesetzlichen Höchstwerte. Dazu zählen der Hecht aus dem Hallwilersee wie auch der Alet aus Bünz und Reuss. In allen übrigen Proben lagen die mittleren PFAS-Konzentrationen pro Fischart und Gewässer unterhalb der zulässigen Höchstgehalte. Für den kommerziellen Fischfang am Hallwilersee ergeben sich aufgrund dieser Ergebnisse Einschränkungen für den Hecht, der nicht mehr kommerziell vermarktet oder unentgeltlich abgegeben werden darf. Privatpersonen dürfen Hechte am Hallwilersee jedoch nach wie vor befischen. Auch der private Eigenverzehr bleibt erlaubt. (nfz)