Personalrecht, Steuererklärung und Digitales
10.09.2026 AargauBericht aus dem Grossen Rat
Thomas Ernst, Grossrat FDP, Magden
Nach der vor zwei Wochen verpassten Wiederwahl wurde Jann Six aus Suhr im zweiten Wahlgang als Oberrichter wiedergewählt. Von 135 eingegangenen Wahlzetteln erhielt er 87 Stimmen und übertraf damit das ...
Bericht aus dem Grossen Rat
Thomas Ernst, Grossrat FDP, Magden
Nach der vor zwei Wochen verpassten Wiederwahl wurde Jann Six aus Suhr im zweiten Wahlgang als Oberrichter wiedergewählt. Von 135 eingegangenen Wahlzetteln erhielt er 87 Stimmen und übertraf damit das absolute Mehr von 68 klar.
In erster Beratung behandelte der Grosse Rat dann die Teilrevision des Personalgesetzes. Sie soll den Kanton als Arbeitgeber flexibler machen und das Personalrecht modernisieren. Vorgesehen sind mehr Spielraum bei Anstellungsverhältnissen und personellen Anpassungen, neue Regelungen bei Krankheit und Unfall sowie modernisierte Verfahren und Schutzrechte, etwa beim Whistleblowing. Zudem werden flexiblere Arbeitsformen, Stundenlohnmodelle und die Weiterbeschäftigung über das Pensionsalter hinaus erleichtert. Neue Grundlagen werden auch für Datenschutz und den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen.
Eine Motion von SP und Grünen verlangte, steuerfreie staatliche Leistungen wie Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe in der Steuererklärung zu deklarieren. eTAX sollte daraus Hinweise auf mögliche Ansprüche oder Rückzahlungspflichten ableiten. Der Regierungsrat hielt die Idee grundsätzlich für unterstützenswert, lehnte die Motion aber mit Verweis auf die Komplexität und die Kosten jedoch ab. Der Grosse Rat folgte und lehnte die Motion ebenfalls ab.
Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion zur Ablösung der Staatsquote durch Public Value Budgeting. SP und Grüne wollten staatliche Ausgaben stärker anhand ihres gesellschaftlichen Nutzens beurteilen. Der Regierungsrat bezeichnete das Konzept als zu theoretisch, schwer messbar und kaum praxiserprobt und hielt an der Staatsquote als finanzpolitischer Richtschnur fest. Der Grosse Rat folgte diesen Ausführungen und lehnte die Motion ab.
Unbestritten überwiesen wurde das Postulat «Digitale Souveränität Aargau 2030». Es verlangt die Prüfung einer Strategie zur besseren Kontrolle sensibler Daten und zur Reduktion von Abhängigkeiten von ausländischen Cloud-Anbietern. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung ebenfalls.
Eine ergänzende Motion zur Datenauslagerung verlangte konkrete gesetzliche Vorgaben. Die Schlüsselhoheit des Kantons solle abhängig von Schutzbedarf und Risikoanalyse gewährleistet werden. Für geschäftskritische Systeme mit wesentlichen Anbieter- oder Technologieabhängigkeiten sollen zudem Exit- und Migrationsstrategien vorgesehen und Risiken ausländischer Cloud-Dienste berücksichtigt werden. Der Vorstoss wurde als Postulat überwiesen.
Schliesslich wurde ein Postulat zur verstärkten Nutzung von Open-Source-Software und Schweizer Cloud-Infrastrukturen beraten. Der Regierungsrat teilt zwar die Ziele einer höheren Sicherheit, Resilienz und digitalen Souveränität, lehnt aber eine politische Bevorzugung bestimmter Technologien und Anbieter ab. Der Kanton verfüge bereits über eine Cloud-Strategie, eigene Infrastrukturen und setze Open Source nach dem Prinzip «Best of Breed» ein. Der Regierungsrat setzt weiterhin auf einen technologieneutralen und risikobasierten Ansatz und lehnte das Postulat ab. Der Grosse Rat hat dieses dann aber dennoch überwiesen.
Den Abschluss des Tages bildete die Diskussion über die Motion zur Sicherstellung der Aufsicht bei der Auslagerung von Unterrichtseinheiten an externe Organisationen. Diese verlangte eine gesetzliche Regelung, wonach bei Unterrichtseinheiten durch externe Organisationen oder Drittpersonen die verantwortliche Lehrperson zwingend anwesend sein muss. Nach der Beratung wurde die Motion zurückgezogen.

