Rund ein Viertel der Lehrpersonen an der Aargauer Volksschule verfügen über kein EDK-anerkanntes Diplom. Die bisher geltende Aargauer Regelung sieht für alle Lehrpersonen ohne anerkannten Abschluss in der Regel einen Lohnabzug von 5 Prozent während fünf Jahren vor. Danach ...
Rund ein Viertel der Lehrpersonen an der Aargauer Volksschule verfügen über kein EDK-anerkanntes Diplom. Die bisher geltende Aargauer Regelung sieht für alle Lehrpersonen ohne anerkannten Abschluss in der Regel einen Lohnabzug von 5 Prozent während fünf Jahren vor. Danach entfällt der Abzug auch dann, wenn in der Zwischenzeit kein entsprechendes Diplom erworben wurde. Mit der vorliegenden Revision soll die Entlöhnung an die Qualifikation geknüpft werden. Künftig ist für Lehrpersonen ohne ein EDK-anerkanntes Diplom ein unbefristeter Lohnabzug von 15 Prozent vorgesehen. Für teilqualifizierte Lehrpersonen – wenn beispielsweise ein Lehrdiplom für eine andere Schulstufe vorliegt – soll weiterhin ein Lohnabzug von 5 Prozent gelten.
Gleichzeitig soll verm ieden werden, dass sich der bestehende Lehrpersonenmangel kurzfristig verschärft. Deshalb sieht die Vorlage Übergangsregelungen und Ausnahmen für bereits angestellte Lehrpersonen vor.
Die öffentliche Anhörung dauert vom 8. Juli 2026 bis am 9. Oktober 2026. Die Zustellung einer Botschaft an den Grossen Rat soll bis Ende des Jahrs erfolgen. Die Inkraftsetzung der revidierten Bestimmungen ist auf den 1. August 2028 geplant. (nfz)