Nutzungsplanung: Ja zur Gesamtrevision
17.06.2025 Gipf-OberfrickGemeindeversammlung Gipf-Oberfrick
Trotz heissem Sommerwetter konnte Gemeindepräsidentin Verena Buol Lüscher 163 Stimmberechtigte (von insgesamt 2654) zur Gemeindeversammlung begrüssen. Zügig genehmigt wurden Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2024. Der ...
Gemeindeversammlung Gipf-Oberfrick
Trotz heissem Sommerwetter konnte Gemeindepräsidentin Verena Buol Lüscher 163 Stimmberechtigte (von insgesamt 2654) zur Gemeindeversammlung begrüssen. Zügig genehmigt wurden Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2024. Der Ertragsüberschuss belief sich 2024 auf 718 755.69 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 153 724 Franken. Die Hauptgründe für den besseren Abschluss sind in erster Linie höhere Steuereinnahmen aber auch ein tieferer Aufwand in verschiedenen Abteilungen. Mittagstisch, Hort und Lotsendienst sind drei Angebote, welche an der Schule Gipf-Oberfrick nicht mehr wegzudenken sind. Bis jetzt bestanden für alle drei Bereiche separate Defizitgarantien. Diese werden neu unter einem Kostendach in der Höhe von wie bisher gesamthaft 105 000 Franken zusammengefasst. Auch der Erweiterung des Betreuungsangebots auf den Mittwochnachmittag wurde zugestimmt. Unbestritten war der Kredit von 500 000 Franken für die Sanierung der Wasserleitungen in der Hofackerstrasse und einem anschliessenden Verbindungsweg, der gleichzeitig mit einem Belag versehen wird. Für die Resterschliessung Rüestelweg/Rüestelstich hat die Gemeindeversammlung im 2022 einen Kredit von 450 000 Franken genehmigt. Nach der Offerteinholung hat sich gezeigt, dass die Kosten bei weitem nicht ausreichen. Dem Zusatzkredit von 200 000 Franken stimmte der Souverän ohne Wortmeldung zu.
Haupttraktandum war die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Bauordnung, Bauzonenplan und Kulturlandplan sind in den letzten Jahren unter Einbezug von zwei Arbeitsgruppen sowie einem Planungsbüro überarbeitet worden. Vorweg die gute Nachricht: Gipf-Oberfrick muss kein privates Bauland auszonen, wie dies in etlichen Gemeinden der Fall ist. Die Bauordnung wird den aktuellen rechtlichen Bestimmungen angepasst. Zudem enthält sie verschiedene Neuerungen, wie den Verzicht auf eine maximale Gebäudelänge und einen Mehrlängenzuschlag, die Einführung einer Grünf lächenziffer, kommunale Energievorschriften und die Schaffung einer neuen Zentrumszone in der Dorfmitte. Damit wird eine qualitätsvolle Innenentwicklung gefördert und das Zentrum von Gipf-Oberfrick gestärkt. Ein Antrag für eine Teilrückweisung der Bestimmung zu Mobilfunkanlagen mit dem Begehren, diese bezüglich Gesundheits- und Strahlenschutz nochmals zu überprüfen, wurde klar abgelehnt. Abschliessend stimmte der Souverän der neuen Nutzungsplanung mit grosser Mehrheit zu und die Arbeit der Beteiligten wurde mit Applaus verdankt, bevor der Abend beim Apéro ausklang. (mgt)