Auf dem Kaistenberg herrschen wieder klare Verhältnisse
Manchmal haben kleine Verschiebungen grosse Wirkung. Zum Beispiel auf dem Kaistenberg, wo eine kürzlich erfolgte Verschiebung von Gemeindegrenzen zwischen Kaisten, Oeschgen und Frick jetzt wieder für klare ...
Auf dem Kaistenberg herrschen wieder klare Verhältnisse
Manchmal haben kleine Verschiebungen grosse Wirkung. Zum Beispiel auf dem Kaistenberg, wo eine kürzlich erfolgte Verschiebung von Gemeindegrenzen zwischen Kaisten, Oeschgen und Frick jetzt wieder für klare Zuständigkeiten sorgt.
Simone Rufli
Kürzlich war im Newsletter des kantonalen Vermessungsamtes Folgendes zu lesen: «Die Gemeindegrenzen zwischen Kaisten, Oeschgen und Frick wurden reguliert und genehmigt.» Sensibilisiert durch das Bekanntwerden von immer neuen präsidialen Gebietsansprüchen jenseits des Atlantiks, erkundigte sich die NFZ beim Vermessungsamt in Aarau nach dem Grund für die Grenzverschiebungen.
Dort gab es zuerst einmal Entwarnung. Bei den Korrekturen im Grenzverlauf handle es sich um minimale Eingriffe, einvernehmlich genehmigt von den betroffenen Gemeinden und autorisiert vom Regierungsrat, wie André Fedelin vom Vermessungsamt erklärte. Nötig geworden sei die Korrektur, nachdem die Kaistenbergstrasse zugunsten der Sicherheit an einigen Stellen verbreitert worden war.
Nun ist der Verlauf von Gemeindegrenzen nicht gerade das, woran man zuerst denkt, wenn eine Strasse verbreitert wird.
Zu Unrecht, wie André Fedelin erklärt. «Am Grenzverlauf hängt bei Strassen eine ganze Reihe von Zuständigkeiten.» Vom Strassenunterhalt über die Abwicklung im Fall von Unfällen bis zur Reparatur von Werkleitungen im Boden – stets sei die Zuständigkeit durch den Grenzverlauf geregelt.
Und so wurde bei der Anpassung der Strassenparzellen am Kaistenberg darauf geachtet, die Gemeindegrenzen nach der Sanierung der Strasse wieder an den neuen Fahrbahnrand zu legen. Immer schön darauf achtend, dass am Ende jede Gemeinde wieder über gleich viel Gebiet verfügt wie zuvor.
Mit jährlich ein bis zwei solcher Vorgänge haben diese Justierungen übrigens auch für das kantonale Vermessungsamt eher Seltenheitswert.