Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes in die Anhörung geschickt. Dieses Gesetz regelt die Organisation und Zusammensetzung der Gerichte des Kantons Aargau, die Stellung der Richter sowie der weiteren Mitarbeitenden der Gerichte und der Justizverwaltung. ...
Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes in die Anhörung geschickt. Dieses Gesetz regelt die Organisation und Zusammensetzung der Gerichte des Kantons Aargau, die Stellung der Richter sowie der weiteren Mitarbeitenden der Gerichte und der Justizverwaltung. Bisher dürfen nur nebenamtliche Richter an kantonalen Gerichten sowie nebenamtliche Fachrichter ausserhalb des Kantons wohnen. Neu soll diese Möglichkeit auch für nebenamtliche Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht bestehen. Auch sollen nebenamtliche Richter, die während ihrer Amtszeit die Altersgrenze von 70 Jahren erreichen, ihr Amt bis zum Ende der laufenden Amtsperiode weiterführen dürfen. Ausserdem soll die Altersgrenze für hauptamtliche Richter von 65 auf 68 Jahre erhöht werden. Damit soll den Gerichten wertvolles Fachwissen länger erhalten bleiben. Die Anhörung dauert bis zum 13. Juni 2026. Die neuen Regelungen sollen am 1. März 2028 in Kraft treten. (nfz)