In den Kreisen Bremgarten, Brugg, Kulm, Rheinfelden und Zurzach wurden die bisherigen Amtsinhaber als Nachführungsgeometer vom Kanton bis zum 31. Dezember 2032 bestätigt. Gemäss dem kantonalen Geoinformationsgesetz, muss die Zuteilung der Nachführungskreise alle acht Jahre ...
In den Kreisen Bremgarten, Brugg, Kulm, Rheinfelden und Zurzach wurden die bisherigen Amtsinhaber als Nachführungsgeometer vom Kanton bis zum 31. Dezember 2032 bestätigt. Gemäss dem kantonalen Geoinformationsgesetz, muss die Zuteilung der Nachführungskreise alle acht Jahre oder bei einer Vakanz öffentlich ausgeschrieben werden. Die Abteilung Register und Personenstand hat nach Ablauf der acht Jahre die Zuteilung der Nachführungskreise Bremgarten, Brugg, Kulm, Rheinfelden und Zurzach im November 2023 öffentlich ausgeschrieben. «Aufgrund der persönlichen Qualifikationen und der Unternehmenskonzepte, die eine optimale Kundennähe und die langfristige Erhaltung von Arbeitsplätzen garantieren, wurden die Kreise Bremgarten, Brugg, Kulm, Rheinfelden und Zurzach den bisherigen Nachführungsgeometern zugeteilt. Die Wahl gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2032 beziehungsweise bis zum Ende des Jahres, in dem der Nachführungsgeometer das 70. Altersjahr vollendet oder bis zum Zeitpunkt eines allfälligen Rücktritts.
Die Nachführung der amtlichen Vermessung erfolgt im Kanton Aargau nach Kreisen, die den Bezirken entsprechen. Der Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres wählt für jeden Kreis eine Nachführungsgeometerin oder einen Nachführungsgeometer. (mgt)