Mutmassliches Krypto-Betrugsopfer wird selbst zum Täter
13.03.2026 Rheinfelden«Ich bereue alles.» Und er wolle sich in aller Form entschuldigen, so der Wortbeitrag des 77-Jährigen ehemaligen Fricktaler Treuhänders vor Gericht. Man glaubte es ihm.
Judith Natterer Gartmann
Die Verhandlung vom vergangenen Mittwoch dauerte nur eine halbe ...
«Ich bereue alles.» Und er wolle sich in aller Form entschuldigen, so der Wortbeitrag des 77-Jährigen ehemaligen Fricktaler Treuhänders vor Gericht. Man glaubte es ihm.
Judith Natterer Gartmann
Die Verhandlung vom vergangenen Mittwoch dauerte nur eine halbe Stunde. Denn das Bezirksgericht Rheinfelden hatte nicht über strafrechtliche Schuld und Unschuld zu befinden. Sondern einzig zu prüfen, worauf sich der heute 77-jährige Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft zuvor schon geeinigt hatten: 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren, verbunden mit einer Busse von 2000 Franken zuzüglich Verfahrenskosten. Wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher qualifizierter Veruntreuung und wegen mehrfacher Geldwäscherei, wegen der sich der Beschuldigte strafbar gemacht hatte.
Urteilsvorschlag angemessen und fair
Gerichtspräsident Björn Bastian bezeichnete diesen Erledigungsvorschlag namens des in Fünferbesetzung tagenden Strafgerichts als angemessen, fair und insgesamt zustimmungswürdig: Zwar sei der vom Beschuldigten verursachte Schaden gross. Er sei unterdessen aber weitgehend behoben bzw. in abschliessender Behebung begriffen. Und der Beschuldigte – seinerseits selbst mutmassliches Betrugsopfer –, habe tätige Reue gezeigt. Einerseits, indem er sich ehemals eigenhändig angezeigt habe bei der Polizei. Und anderseits durch seine Geständigkeit im dadurch gegen sich losgetretenen Strafverfahren. Doch was war zuvor passiert?
Betrogener wird selbst zum Täter
Im Jahr 2019 war der Beschuldigte – damals Fricktaler Treuhänder mit eigener Unternehmung –, von einem angeblichen Mitarbeiter einer Kryptowährungshändlerin am Telefon überredet worden, in Bitcoin zu investieren. Vom versprochenen grossen Gewinn beeindruckt, hatte er in der Folge über 250 000 Franken seines Vermögens hingegeben. Er sah es nie wieder. Erst recht keinen damit realisierten Gewinn. Das war Betrug Nr. 1, dem der Beschuldigte mutmasslich aufgesessen war.
Im Juni 2023 wurde der Beschuldigte erneut von heute noch immer unbekannter Täterschaft kontaktiert: Man sei Profi auf diesem Gebiet und wolle ihn dabei unterstützen, die im Zuge von Betrug Nr. 1 verlorenen Werte zurückzuholen. Die Chancen ständen gut. Und: Er solle doch erneut in Bitcoin investieren. Dazu entschloss sich der Beschuldigte denn auch, womit mutmasslich Betrug Nr. 2 lanciert war.
Fremde Gelder nötig
Weil der Beschuldigte im Zuge von Betrug Nr. 1 jedoch einen Grossteil seines eigenen Vermögens verloren hatte, mussten andere Mittel her. Sie waren greifbar: Guthaben auf Konten zweier Stockwerkeigentümergesellschaften, bei denen der Beschuldigte auf professioneller Basis die Verwaltung besorgte. Guthaben auf Konten eines regionalen Sportverbands, bei dem der Beschuldigte bereits seit über einem Jahrzehnt privat und freiwillig als Kassier wirkte. Und schliesslich Guthaben auf dem Privatkonto des Sohnes seiner damaligen Lebensgefährtin, dessen finanzielle Angelegenheiten der Beschuldigte besorgte. An allen Orten verfügte er über Zugang zum E-Banking und Einzelzahlungsberechtigung, sodass es ihm gelang, insgesamt über 425 000 Franken an ihm anvertrauten Geldern abzuzweigen. Dies, so die Staatsanwaltschaft und so deckungsgleich das Geständnis des Beschuldigten, wissentlich und willentlich, also vorsätzlich, und in der Absicht, sich selbst mittels Bitcoin-Investitionen zu bereichern.
Und damit nicht genug: Durch das Weiterverschieben der veruntreuten Gelder in das angebliche Krypto-Investitionssystem erfüllte der Beschuldigte obendrauf den Straftatbestand der Geldwäscherei.
Liegenschaftsverkauf zur Schadensdeckung
Im Zuge des Verfahrens ergingen Kontensperren gegen den Beschuldigten und wurde eine ihm gehörende Parzelle beschlagnahmt und verkauft. Der Nettoerlös von etwas über 600 000 Franken reicht glücklicherweise aus, um den Veruntreuungsschaden und die Verfahrenskosten zu decken.

