Abgangsentschädigung für Gemeindeammann nach unten korrigiert
Nebst Tempo 30 in den Quartieren (vgl. Seite 1) bewilligte der Souverän mit grossem Mehr das neue Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates.
Ronny Wittenwiler
Das ...
Abgangsentschädigung für Gemeindeammann nach unten korrigiert
Nebst Tempo 30 in den Quartieren (vgl. Seite 1) bewilligte der Souverän mit grossem Mehr das neue Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates.
Ronny Wittenwiler
Das Reglement sieht unter anderem eine Pensen-Erhöhung für Gemeindeammann (von 70 auf 90 Prozent) und die weiteren Mitglieder der Exekutive vor: beim Vize-Ammann von 17 auf 20 Prozent, bei den Gemeinderäten von 14 auf 20 Prozent (die NFZ berichtete).
Die SVP, die eine Pensen-Erhöhung ebenso begrüsste, erwirkte hingegen eine A npassung des Reglements punkto A bgangsentschädigung für den Gemeindeammann. Ihr Änderungsantrag verlangte, dem Gemeindeammann bei Nichtwiederwahl eine Entschädigung während eines Jahres in Höhe von fünfzig Prozent der zuletzt bezogenen Jahresbruttoentschädigung auszurichten. Bereits im Vorfeld hatte die SVP in einer Mitteilung angekündigt, eine solche Justierung vornehmen zu wollen, denn «je nach Dienst- und Altersjahr erhält ein Gemeindeammann bis zur Pensionierung 50 Prozent des zuletzt bezogenen Jahresgehalts. Damit besteht kaum ein Anreiz, sich eine neue Stelle zu suchen und die Entschädigung, welche die Steuerzahler berappen müssen, zu reduzieren.»
Das sagt der künftige Gemeindeammann
Der Antrag der SVP fand mit 317 Ja- zu 62 Nein-Stimmen eine klare Mehrheit. Loris Gerometta, der ab 2026 die Nachfolge von Markus Fäs als Gemeindeammann antritt, sagt zum erfolgreichen Antrag der SVP: «Selbstverständlich hoffe ich, dass die Regelung mit der Abgangsentschädigung nie zur Anwendung kommen muss.» Zumal eine Nicht-Wiederwahl bedeuten würde, dass man die Vorzeichen nicht erkannt hätte. «Das alles ist für mich aber nebensächlich. Ich lege meinen Fokus auf meine bevorstehenden Aufgaben als Gemeindeammann und damit auf den Beginn meiner Amtszeit und nicht auf das Ende.»