Mehr Ferien für jüngere Angestellte

  19.05.2025 Rheinfelden

Die Stadt Rheinfelden will als Arbeitgeberin attraktiv bleiben. Deswegen plant der Stadtrat, für Mitarbeiter im Alter zwischen 21 und 45 Jahren den Ferienanspruch von bisher 22 auf 25 Tage pro Jahr zu erhöhen.

Valentin Zumsteg

Die Stadt Rheinfelden spürt – wie viele andere Arbeitgeber – den Fachkräftemangel. Zumindest bei gewissen Stellenprofilen. Mit verschiedenen Massnahmen versucht der Stadtrat deshalb, die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin zu erhalten. «Diese reichen von f lexibleren Arbeitszeiten mit Homeoffice-Möglichkeiten bis zu einem starken Employer Branding», heisst es in der Botschaft zur Einwoh nergemei nde-Versam m lu ng vom 18. Juni auf Neudeutsch. Wenig Freude empfindet der Stadtrat bei Frühpension ierungen. Er hat deshalb in eigener Kompetenz die Überbrückungsleistungen im Fall von vorzeitigen Pensionierungen reduziert. Dieser Abbau an Leistungen soll nun kompensiert werden, wie Stadtammann Franco Mazzi gestern anlässlich einer Medienorientierung erklärte. «Der Stadtrat bevorzugt die Verbesserung der Anstellungsbedingungen für alle gegenüber der Förderung von vorzeitigen Pensionierungen, welche meist zum frühzeitigen Ausfall von dringend benötigtem Fachpersonal führen.»

Beim Vergleich mit den zehn grössten Aargauer Gemeinden kam heraus, dass Rheinfelden beim Ferienanspruch der Mitarbeitenden abfällt. Dies soll nun geändert werden. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Arbeitgeberattraktivität für junge Mitarbeitende zu steigern, schlägt der Stadtrat vor, den Ferienanspruch der Mitarbeitenden im Alter zwischen 21 und 45 Jahren von heute 22 auf neu 25 Tage pro Jahr zu erhöhen. «Hier zeigt sich sowohl bei der Personalrekrutierung als auch im Vergleich mit anderen Arbeitgebenden Handlungsbedarf», betont der Stadtrat. Für die anderen Altersgruppen soll der bisherige Ferienanspruch bleiben: Ab dem 55. Lebensjahr gibt es 28 Ferientage und ab dem 60. sind es 30. Verschiedene weitere kleinere Punkte sollen bei der Revision des Personalreglements ebenfalls angepasst werden: So will die Stadt beispielsweise den «Beamtenstatus» streichen. «Seit langer Zeit gibt es keine Anstellungen dieser Art mehr», heisst es dazu. Auch die Voraussetzungen und Konsequenzen aus Nebenbeschäftigungen sollen präzisiert werden.

An der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 18. Juni entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Revision. Stimmen sie zu, soll das angepasste Reglement per 1. Januar 2026 in Kraft treten.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote