Mängel am Haus und Schulden am Hals
13.09.2024 BrennpunktIm Fall von mehreren Familien, die im Zeiher Weiheracher Häuser gekauft haben und nach dem Konkurs des Totalunternehmers womöglich kurz vor dem Ruin stehen, fühlen sich beide Seiten im Recht.
Simone Rufli
Acht Familien haben in Zeihen Häuser gekauft, ...
Im Fall von mehreren Familien, die im Zeiher Weiheracher Häuser gekauft haben und nach dem Konkurs des Totalunternehmers womöglich kurz vor dem Ruin stehen, fühlen sich beide Seiten im Recht.
Simone Rufli
Acht Familien haben in Zeihen Häuser gekauft, verkauft wurden sie ihnen von der Remax. Um den Kaufpreis von 700 000 bis 800 000 Franken auf bringen zu können, haben sie ihre Ersparnisse eingesetzt, in die Pensionskasse gegriffen und teilweise sogar Geld aus der dritten Säule eingebracht. Planung und Bau der vier Doppeleinfamilienhäuser im Weiheracher legten die Familien als Bauherrschaft vertrauensvoll in die Hände eines Fricktaler Totalunternehmers
– «nachdem wir den Totalunternehmer vorgängig von der Bank überprüfen liessen».
Sie seien mit gutem Gefühl in das Vorhaben gestartet, betont eine Gruppe von betroffenen Hausbesitzern, mit denen sich die NFZ kürzlich getroffen hat. Der Totalunternehmer sei auch immer wieder auf der Baustelle erschienen, der Austausch mit ihm rege gewesen. Auch seien sämtliche Rechnungen, die der Totalunternehmer gestellt habe, von den Hausbesitzern beglichen worden. Zug und Zug, immer nach einer von den Handwerkern erbrachten Leistung.
Handwerker fordern Geld
Im Juli 2023 sind die acht Familien mit Freude in ihre Häuser eingezogen. Dann allerdings begann sich das Blatt zu wenden. Bis heute warten sie in teils unfertigen Häusern und umgeben von sichtbaren Mängeln, darauf, dass die Handwerker längst fällige Arbeiten beenden und Mängel beheben. Die Handwerker ihrerseits fordern erneut Geld und auch die Gemeinde ist mit Forderungen auf die Hausbesitzer zugekommen. «Die Handwerker machen geltend, dass Sie zu wenig Geld vom Totalunternehmer bekommen haben», so erzählt es die Gruppe von Hausbesitzern, die in der Zeitung nicht namentlich erwähnt werden möchte. Und sie sagen auch: «Um ihre offenen Forderungen durchzusetzen, haben erste Handwerksbetriebe bereits gefordert, ein sogenanntes Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch eintragen zu lassen.» Zu den unfertigen Arbeiten im Weiheracher gehört auch die Arbeit an den Gärten sowie an der Zufahrtsstrasse und der angrenzenden Gemeindestrasse. Mit einer GoFund-Me-Kampagne hoffen sie, wenigstens die notwendigen 150 000 Franken zusammenzubekommen, um die private Zufahrtsstrasse erstellen zu können. Das einzig Schöne am Desaster: «In der Nachbarschaft halten wir zusammen.»
Nachträgliche Änderungen
Was die Mängel betrifft, so sind einige davon ganz offensichtlich und gravierend. Anderes wiederum steht in Widerspruch zu den Aussagen, die der Totalunternehmer auf telefonische Anfrage macht. Grund für die höheren Kosten und Nachforderungen seien bauliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Projekt, nachträglich und ausdrücklich gewünscht von den Hausbesitzern. So sei zum Beispiel der Ausbau des obersten Stockwerks, des Estrichs, beim Kauf nicht geplant gewesen, sondern nachträglich in die Planungen miteinbezogen worden. Auch das Treppenauge sei anders und günstiger geplant gewesen, als es von den Käufern während des Baus dann gewünscht wurde. Der Totalunternehmer spricht von einem Mehrwert, mit dem die Hausbesitzer bei einem allfälligen Verkauf rechnen könnten und davon, dass noch gar nicht klar sei, wer am Ende und wie viele der ausstehenden Kosten zu tragen habe. Ob den Hausbesitzern bewusst gewesen sei, dass die gewünschten Änderungen zu Mehrkosten führen, wisse er nicht. «Im Vertrag steht, dass Mehrkosten vom Käufer zu übernehmen sind.» Der Totalunternehmer spricht von einer für beide Seiten äusserst unerfreulichen Situation.
Aussage gegen Aussage
Wer Recht hat und wo Fehler passiert sind, müssen die Ämter und Gerichte klären. Unterlagen, insbesondere der Vertrag, der Aufschluss geben könnte über die konkreten Abmachungen, Rechte und Pflichten, liegen der NFZ nicht vor. Tatsache ist, am 14. August wurde im Aargauer Amtsblatt der Konkurs über den Totalunternehmer eröffnet. Fakt ist auch, dass die Hausbesitzer, mit denen sich die NFZ getroffen hat, verzweifelt sind, da sie nicht wissen, was noch auf sie zukommt und wie die Situation zu lösen sein wird.