Lieber Gemeinderat
11.04.2023 Leserbriefe, FrickDer Grundgedanke hinter den Tempo- 30-Zonen ist das friedliche Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmenden. Für die Fussgänger heisst das: Sie dürfen die Strasse wegen des tiefen Geschwindigkeitsniveaus dort überqueren, wo sie sich am sichersten fühlen und wo die Sicht ...
Der Grundgedanke hinter den Tempo- 30-Zonen ist das friedliche Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmenden. Für die Fussgänger heisst das: Sie dürfen die Strasse wegen des tiefen Geschwindigkeitsniveaus dort überqueren, wo sie sich am sichersten fühlen und wo die Sicht am besten ist – allerdings ohne Vortrittsrecht. Die Autofahrer müssen im Gegenzug besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber angeordnet, dass Fussgängerstreifen auf Strecken aufzuheben sind, die in Tempo-30-Zonen umgewandelt werden. Nur ausnahmsweise dürfen die Streifen beibehalten werden – etwa wo es besondere Vortrittsbedürfnisse der Fussgänger gibt, die nicht mit baulichen Massnahmen befriedigt werden können. Typisch für solche Ausnahmen sind Strassen bei Kindergärten, Schulhäusern oder Heimen. Nun, mich wundert es jedoch, dass an der Ziegelstrasse, Bahnhofstrasse sowie an der Dammstrasse insgesamt fünf Fussgängerstreifen sind, wobei diese jedoch eigentlich – bis auf vom Kanton bewilligte Einzelfälle – aufgelöst werden müssten.Können Sie mir da eine Erklärung abgeben? Besten Dank
NICOLA BIANCO, FRICK
Antwort der Gemeinde
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit Gemeindeammann Daniel Suter und unserem Leiter der Abteilung Bau und Umwelt, Marcel Herzog, kann ich diese Frage wie folgt beantworten: Wie Sie selbst schreiben, ist es nicht verboten, in Tempo-30-Zonen Fussgängerstreifen beizubehalten. Eine kantonale Zustimmung dafür ist nicht erforderlich, zumal es sich um Gemeindestrassen handelt (vergl. dazu § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strass enverkehrsrechts, SAR 991.100). Die Fussgängerstreifen auf der Bahnhofstrasse wie auch der Dammstrasse wurden in erster Linie deshalb nicht aufgehoben, weil es sich um wichtige Schulwegverbindungen handelt. Gerade bei Kindergarten- und Primarschulkindern erachten wir es als sicherer, diese generell zu instruieren, die Strasse beim Fussgängerstreifen zu überqueren, wo sie auch ausserhalb von Tempo-30-Zonen ein rechtlich verankertes Vortrittsrecht haben.
Die Damm- und die Bahnhofstrasse weisen einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von zwischen 5500 und 6300 Fahrzeugen auf. Dazu kommt, dass der Bushof vor dem Bahnhof Frick täglich über 100 Busabfahrten verzeichnet. Die öffentlichen Busbetriebe standen der Einführung von Tempo 30 kritisch gegenüber, weil die Fahrpläne sehr eng getaktet sind. Auch vor dem Hintergrund des grossen Verkehrsaufkommens und des regen Busbetriebs scheint es sinnvoll, die Fussgängerquerungen auf den Fahrbahnen auf den erwähnten beiden Gemeindestrassen mit markierten Fussgängerstreifen zu lenken, dies zur Sicherheit und dem Wohlbefinden aller Verkehrsteilnehmenden. Wir können daraus keinen Nachteil für das friedliche Nebeneinander der verschiedenen Verkehrskategorien erkennen, im Gegenteil. Herzlichen Dank für Ihre Eingabe. Freundliche Grüsse
MICHAEL WIDMER, GEMEINDESCHREIBER FRICK
