Der Regierungsrat hat verschiedenen Institutionen kantonale Betriebsbeiträge gemäss § 10 des Kulturgesetzes für die Jahre 2026–2029 zugesprochen. Dazu gehören die ARTA Bühne Aarau, das Capriccio Barockorchester, das Schweizer Kindermuseum, das Kurtheater Baden ...
Der Regierungsrat hat verschiedenen Institutionen kantonale Betriebsbeiträge gemäss § 10 des Kulturgesetzes für die Jahre 2026–2029 zugesprochen. Dazu gehören die ARTA Bühne Aarau, das Capriccio Barockorchester, das Schweizer Kindermuseum, das Kurtheater Baden und argovia philharmonic. Weiter hat der Regierungsrat für die Institution Künstlerhaus Boswil wiederum einen kantonalen Beitrag für die Jahre 2026–2027 gesprochen. Auch für die Institutionen Museum Langmatt, KIFF und Murikultur wurden für das Jahr 2026 Mittel bewilligt.
Hingegen lehnt der Regierungsrat das Gesuch um einen kantonalen Beitrag der Institution Odeon Brugg ab. Grund dafür ist, dass die mindestens kantonale Ausstrahlung der Institution als Ganzes nicht in ausreichendem Mass und nicht für alle Aktivitätsbereiche vorhanden ist.
Durch den Entscheid des Regierungsrats werden die Institutionen wie folgt mit kantonalen Betriebsbeiträgen unterstützt: Für die Jahre 2026–2029 die AARTA Bühne Aarau mit 220 000 Franken jährlich, das Capriccio Barockorchester mit 150 000 Franken jährlich, das Schweizer Kindermuseum mit 155 000 Franken jährlich, das Kurtheater Baden mit 220 000 Franken jährlich und Argovia philharmonic mit 435 000 Franken jährlich. Für den Zeitraum 2026–2027 erhält das Künstlerhaus Boswil 365 000 Franken jährlich und für das Jahr 2026 das Museum Langmatt 220 000 Franken, das KIFF 235 000 Franken und Murikultur 155 000 Franken. (nfz)