Kommission ist gegen «Gemeindepräsident»
13.02.2026 AargauDie grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) lehnt den Antrag des Regierungsrats ab, die Organbezeichnungen in der Kantonsverfassung zu ändern: Es soll weiterhin «Landammann», «Landstatthalter» und «Gemeindeammann» heissen. Diese ...
Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) lehnt den Antrag des Regierungsrats ab, die Organbezeichnungen in der Kantonsverfassung zu ändern: Es soll weiterhin «Landammann», «Landstatthalter» und «Gemeindeammann» heissen. Diese historischen Begriffe werden als schützenswert erachtet.
Eine parteiübergreifende Motion forderte die Einführung des Begriffs «Gemeindepräsidium» anstelle der Bezeichnung «Gemeindeammann» in der Kantonsverfassung, um genderneutrale Amtsbezeichnungen festzusetzen. Gemäss regierungsrätlichem Vorschlag in erster Beratung sollen im Rahmen derselben Änderung der Verfassung auch die Begriffe «Landammann» und «Landstatthalter» zeitgemässer formuliert und durch den Begriff «Regierungspräsidium» ersetzt werden. Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat über diese Änderungen an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2026 beraten.
Die Kommission lehnt den regierungsrätlichen Antrag für grossmehrheitlich ab. Sie hält die bisherigen Organbezeichnungen als historische Begriffe für schützenswert und kann deshalb eine Anpassung nicht unterstützen. Ausserdem sei eine Änderung der Amtsbezeichnungen für eine genderneutrale Sprache nicht notwendig, da Bezeichnungen wie beispielsweise «Frau Landammann» auch funktionierten. Deshalb gewichtet die Kommissionsmehrheit die Tradition höher als den Gewinn einer Änderung. Mehrere Kommissions - mit glieder erachten ausserdem das Anliegen als nicht genügend wichtig, um darüber eine Volksabstimmung durchzuführen.
Die Kommissionsminderheit sieht die bisherigen Begriffe als Relikte aus einer Zeit, in der Politik reine Männersache war. Durch die weitere Verwendung dieser Amtsbezeichnungen würde eine Sprache verwendet, die eine Bevölkerungsgruppe ausschliesst. Eine Anpassung hin zu neutralen Bezeichnungen könnte widersprüchliche Bezeichnungen wie «Frau Gemeindeammann» verhindern. Auch die Verständlichkeit der behördlichen Terminologie könnte erhöht werden, insbesondere über die Kantonsgrenzen hinweg.
Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im März 2026 beraten. (mgt)
