Kinder- und Jugendhilfe verbessern
17.09.2026 AargauAnhörung zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
Im Kanton Aargau sollen Kinder, Jugendliche und Familien unabhängig von ihrem Wohnort frühzeitig, einfach und in hoher Qualität die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.
Mit der Bündelung der gesetzlichen ...
Anhörung zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
Im Kanton Aargau sollen Kinder, Jugendliche und Familien unabhängig von ihrem Wohnort frühzeitig, einfach und in hoher Qualität die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.
Mit der Bündelung der gesetzlichen Grundlagen in einem Kinder- und Jugendhilfegesetz will der Regierungsrat die Kinder- und Jugendhilfe gesamtkantonal koordiniert umsetzen. In Kindheit und Jugend werden entscheidende Grundlagen für das spätere Leben gelegt. Zeigen sich Belastungen oder Entwicklungsprobleme, ist eine frühzeitige und niederschwellige Unterstützung oft entscheidend. Sie hilft, schwere Eingriffe zu vermeiden, Familien nachhaltig zu stärken und spätere gesellschaftliche Folgekosten zu senken.
Von einer wirksamen frühen Hilfe profitieren damit sowohl die Betroffenen als auch Gemeinden und Kanton. Die heutige Kinderund Jugendhilfe im Kanton Aargau ist stark regional geprägt. Dadurch bestehen bei Verfügbarkeit, Qualität und Ausgestaltung der Angebote teils erhebliche Unterschiede. Es fehlen eine klare kantonale Gesamtsicht, eine gute Abstimmung der Hilfen und eine verständliche Orientierung für Familien und Fachpersonen. Dies führt zu Überlastungen bei Fachstellen, zu Wartezeiten für Betroffene und zu einer schwer steuerbaren Kostenentwicklung. Mit der Bündelung der bestehenden gesetzlichen Regelungen in einem Kinder- und Jugendhilfegesetz will der Regierungsrat die Grundlage für eine flächendeckende, verlässliche und wirksame Versorgung schaffen. Kinder, Jugendliche und Familien sollen im ganzen Kanton unabhängig vom Wohnort rechtzeitig die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Klare Zuständigkeiten, besser abgestimmte Angebote und geschlossene Versorgungslücken sollen dazu beitragen, Belastungen früher aufzufangen und Familien nachhaltig zu stärken.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäss der Information des Regierungsrates verursacht der Ausbau vorgelagerter Angebote zunächst vergleichsweise geringe Mehrausgaben. Langfristig sei jedoch mit insgesamt substanziell tieferen Kosten zu rechnen, weil hochschwellige Massnahmen vermieden werden können, die um ein Vielfaches teurer sind. Erfahrungen aus dem Aargau und aus anderen Kantonen zeigen, dass die Stärkung niederschwelliger Angebote wirksam ist, wenn Unterstützung rechtzeitig erfolgt. Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Gemeinden und Regionen eignen sich insbesondere für vorgelagerte Leistungen, da sie nahe am sozialen Umfeld der Betroffenen sind. Spezialisierte Angebote sollen auf kantonaler Ebene bereitgestellt werden. Entscheidend ist ein über alle Ebenen hinweg abgestimmtes, qualitativ hochwertiges und wirtschaftlich tragfähiges Angebot, in dem sich Kinder, Jugendliche, Familien und Fachpersonen gut orientieren können. (nfz)
