Das kantonale Sozialhilfeund Präventionsgesetz (SPG) sieht seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit vor, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchzuführen, sofern konkrete Anhaltspunkte vorliegen und alle anderen zur Verfügung stehenden Mittel zur ...
Das kantonale Sozialhilfeund Präventionsgesetz (SPG) sieht seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit vor, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchzuführen, sofern konkrete Anhaltspunkte vorliegen und alle anderen zur Verfügung stehenden Mittel zur Sachverhaltsklärung ausgeschöpft sind. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) hat alle Gemeinden zu den im Jahr 2025 angeordneten und durchgeführten Observationen befragt. Die im Berichtsjahr 2025 bestehenden 197 Gemeinden gaben an, weder eine Observation angeordnet noch durchgeführt zu haben. (nfz)