Kein höherer Anstieg der Löhne beim Bund als in Privatwirtschaft
22.05.2025 Fricktal, ZeihenBericht aus dem Nationalrat aus Bundesbern
Vom 5.-7. Mai fand eine Sondersession im Nationalrat statt. Eine Sondersession wird einberufen, wenn die ordentlichen Sessionen des Parlaments den Abbau der Geschäftslast nicht bewältigen können. Ziel der Sondersession ist es, die ...
Bericht aus dem Nationalrat aus Bundesbern
Vom 5.-7. Mai fand eine Sondersession im Nationalrat statt. Eine Sondersession wird einberufen, wenn die ordentlichen Sessionen des Parlaments den Abbau der Geschäftslast nicht bewältigen können. Ziel der Sondersession ist es, die pendenten Geschäfte abzubauen. Dies hat einmal mehr nicht wirklich funktioniert, dazu mehr in meinem Kommentar.
Die Sondersession befasste sich mit vielen Vorstössen, welche auch die ganze politische Breite abdeckten. Unter anderem soll eine Betreuungszulage Eltern von den Kosten für Kindertagesplätze entlasten. Ebenso soll die gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankert werden. Mit 132 zu 62 Stimmen wurde ein Vorstoss überwiesen, welcher marktgerechte Löhne beim Bund verlangt. Konkret heisst dies, dass die Löhne in der Bundesverwaltung nicht stärker steigen sollen als die Durchschnittslöhne der Privatwirtschaft. Nicht nur der Nationalrat befürwortete den Vorstoss, sondern auch der Bundesrat. Keine Chance hatte ein Vorstoss aus den Reihen der Grünen. Dieser forderte eine Chip- und Registrierpflicht für Hauskatzen. Das Argument Freiwilligkeit statt Pflicht überzeugte eine Mehrheit der Nationalräte.
Der Mehrwert-Steuersatz für die Hotellerie beträgt seit 1996 3,8 Prozent. Dieser Sondersatz wurde bisher sechsmal verlängert. Der Sondersatz soll über das Jahr 2027 verlängert werden. Argumente dafür waren insbesondere die dringend nötige Planungssicherheit, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität des Schweizer Tourismus. Die Gegner rückten die Mindereinnahmen für den Bund in den Vordergrund.
Verschärfung des Jugendstrafrechts
Zu einer Pattsituation mit 94 zu 94 kam es beim Vorstoss aus den Reihen der SVP, welcher eine Verschärfung des Jugendstrafrechts verlangte. Mit Stichentscheid der Ratspräsidentin wurde dieser schliesslich überwiesen. Milde Urteile nach schweren Taten von Jugendlichen sorgen in der Bevölkerung für Unverständnis, dies die Argumentation der Befürworter. Ebenso wurde vorgebracht, dass das Jugendstrafrecht strikt zwischen über und unter 18-jährigen Tätern trennt, ohne die Schwere der Straftat und die kriminelle Energie zu berücksichtigen. Für die Gegner der Verschärfung standen weniger die Schwere der Tat im Vordergrund, sondern vielmehr präventive, erzieherische und therapeutische Gesichtspunkte. In dieser Frage gingen die Meinungen der Parlamentarier wirklich sehr weit auseinander.
Keine Tunnelgebühren
Schliesslich ging es noch um Tunnelgebühren und primär um die Staus, die immer häufiger entstehen. Knapp wurde die Einführung von Tunnelbenützungsgebühren für die im Nord-Süd-Transit relevanten Alpendurchquerungen im Nationalstrassennetz abgelehnt. Hingegen wurde eine Massnahme angenommen, die es Kantonen erlaubt, Ausweichverkehr über wichtige Durchgangsstrassen ausbremsen zu können. Die nächste ordentliche Session, die Sommersession, findet vom 2. bis 20. Juni statt.
KOMMENTAR
Mehr Vorstösse eingereicht als abgearbeitet
Immer wieder werden an der Sondersessionen mehr neue Vorstösse eingereicht als abgearbeitet. Dies widerspricht dem eigentlichen Sinn der Sondersessionen völlig, denn diese sind dazu da, die Geschäftslast, also pendente Geschäfte, abzubauen. Immerhin gibt es in diesem Punkt es etwas Licht am Horizont. Der Nationalrat hat sein Geschäftsreglement angepasst, auch ich habe dies klar befürwortet.
In Zukunft können während der Sondersessionen keine neuen Vorstösse mehr eingereicht werden, nur noch während den ordentlichen vier Sessionen. Ich befürworte aber auch weitergehende Forderungen, z. B. längere Sitzungstage während der Sondersession, damit das Ziel, die Verminderung der Pendenzen, noch besser erreicht werden kann.
CHRISTOPH RINER, ZEIHEN