Das kantonale Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken verbietet die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken mittels Automaten. Die Aargauer Zeitung berichtete im August 2025 über einen Weinautomaten in Staufen. Weil sich das Amt für ...
Das kantonale Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken verbietet die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken mittels Automaten. Die Aargauer Zeitung berichtete im August 2025 über einen Weinautomaten in Staufen. Weil sich das Amt für Verbraucherschutz zum ersten Mal mit einem derartigen Fall auseinandersetzen musste und sich Fragen zum korrekten Vollzug stellten, liess es zum entsprechenden Gesetzesartikel ein Rechtsgutachten erstellen. Dieses kommt zum Schluss, dass der Verkauf aller alkoholhaltigen Getränke mittels Automaten im Aargau ohne Ausnahme verboten ist. (nfz)